Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

[1234] Januar 25, Duisburg:

Übertragung der Rheinfischerei bei Wanheim

Gemäß der nachstehenden Urkunde übertrug der Kaiserswerther Kanoniker Gottschalk von Duisburg die ihm zustehende Rheinfischerei bei (Duisburg-) Wanheim dem Alexander von Angerhausen. Die Fischerei sollte mit Hilfe von zwei Netzen erfolgen und war auf Lebenszeit vergeben.

Der Meier und die Schöffen in Duisburg allen, die das vorliegende Schriftstück anschauen, Gruß im Herrn. Eurer Gesamtheit machen wir bekannt, dass Gottschalk von Duisburg, Kanoniker von (Kaiser-) Werth mit Obödienzstelle, die er von der (Kaisers-) Werther Kirche erhielt, dem Alexander von Angerhausen schenkte das Recht und die Möglichkeit des Fischens mit zwei Netzen im Rhein vor Wanheim in der Weise, dass sich A[lexander] dieses Rechts erfreut, solange der besagte G[ottschalk] lebt und er die Vollmacht von der (Kaisers-) Werther Kirche innehat, von der er das besagte Recht ableitet. Wann immer auch sich ein Wechsel bei dieser Gewohnheit ereignet, wird das Recht des Fischens, wie es frei dem G[ottschalk] von der (Kaisers-) Werther Kirche zugestanden wurde, frei an ihn, wenn er lebt, oder an die besagte Kirche, wenn die Obödienzstelle unbesetzt ist, fallen, so dass keiner der Erben des besagten A[lexander] an der besagten Fischerei irgendein Recht erlangen kann. Die Zeugen dieser Sache sind: Basilius von Rees, der damals statt des Meiers handelte, Adam Luttilpot, sein Bruder Albero, Widekind, der Sohn des Engelbert, und sein Verwandter Heinrich, Apollonius, Sohn der Berta, und sein Verwandter Werner, Albero von Köln, damals Schöffe. Später - nach einem Wechsel im Schöffenamt - wurde dies geprüft vor einem Gericht durch besagte Zeugen in Gegenwart des Winrich von Seist, der damals statt des Meiers handelte, des Ludolf von Leuchtmar, des Alexander, Sohn des Lucianus, des Sigenand, seinem Verwandten, des Basilius von Rees, des Wirtes Winemar, des Apollonius Virnehellinc, der damaligen Schöffen; des Ludwig, Sohn des Adam, des Friedrich von (Kaisers-) Werth und von vielen anderen mehr.

Geschehen ist dies im Jahr des Herrn 1233 [1234]. [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde; Siegel verloren gegangen. Die Datierung folgt dem damals vorherrschenden Annuntiationsstil bei der Urkundendatierung. - UB Kaiserswerth 40; UB Duisburg I 29.