Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1225 [ca. September 27], Kaiserwerth:

Diplom König Heinrichs (VII.)

Neben der Besitzbestätigung befreite der König das Kloster Kamp auch vom Kaiserswerther Zoll. Die Urkunde wiederholt dabei im Wesentlichen das Diplom König Friedrichs II. vom 2. Mai 1215 und wurde apud domum nostram Werdam ("in unserer Pfalz (Kaisers-) Werth") ausgestellt.

Heinrich VII., durch die Gnade Gottes König der Römer und allzeit Mehrer des Reiches, allen auf ewig. Wegen der uns angeborenen königlichen Freigebigkeit streben wir, für die Existenz der kirchlichen Einrichtungen zu sorgen. Wegen der besonderen Zuneigung, die wir für das uns treu ergebene und ehrwürdige Kloster Kamp in uns tragen, wollen und befehlen wir, dass alle seine Waren, sowohl die Lebensmittel als auch anderes, was für den Ort und die dort Gott dienenden Brüder bestimmt ist, von der ganzen Einziehung des Zolls bei unserer Burg (Kaisers-) Werth für alle Zeit befreit und losgelöst seien. Wir befehlen den Burgleuten und jedem einzelnen unserer Beauftragten, die in dieser Burg anwesend sind oder es in Zukunft sein werden, dass sie diese Gunst unserer Bewilligung dem besagten Kloster immer ungeschmälert bewahren sollen. Damit aber dieser wertvolle Wille unseres Beschlusses gültig ist und unerschüttert bewahrt wird, gewähren wir die vorliegende Urkunde dem häufig genannten Kloster und bekräftigen sie mit dem Siegel unserer Majestät.

Gegeben in unserer Pfalz (Kaisers-) Werth im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1225. (SP.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde; ungedruckt. - RI H(VII) 3987.