Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1243 September 11:

Urkunde des Burggrafen Gernand I. von Kaiserswerth

Das Zisterzienserinnenkloster in (Duisburg-) Duissern war 1234 gegründet worden und erhielt im Jahr 1235 ein Schutzprivileg Kaiser Friedrichs II. Der Kaiserswerther Burggraf Gernand I. beurkundete acht Jahre später die Verlegung des Klosters an eine Stelle mit Namen Marienquelle (Marienborn), gelegen an der Ruhr, und wies der Nonnengemeinschaft eine unbewirtschaftete Manse des Duisburger Reichshofs zu.

Allen, die den vorliegenden Brief sehen werden, tue ich, Burggraf G[ernand] von (Kaisers-) Werth, kund, dass, weil unser Herr, der erlauchteste römische Kaiser Friedrich [II.], alle gottesfürchtigen Personen und am meisten die, die sich nicht scheuen, wegen Gott dauerhaft in Armut zu leben, mit aufrichtiger Gunst hochschätzt und begünstigt, er aus seiner Freundlichkeit heraus die Erlaubnis erteilte, ein Kloster für Sanktimonialen des Zisterzienserordens in seinem Duisburger Bezirk und dem des Reiches zu errichten für seine Seele und die zu rettenden Seelen seiner Eltern und seiner Vorgänger und Nachfolger, indem er befahl, dass diesem Kloster und dessen Leuten von allen ein fester Frieden entgegengebracht werden muss, insoweit [Letztere] dies in einem Privileg darüber sehen können. Weil aber das Kloster des besagten Ordens, das Duissern heißt, von einem gewissen Mann aus Duisburg sorgfältig nahe bei Duisburg für Gott gegründet wurde und dieses Kloster an einem wenig geeigneten Ort gelegen war und nicht unbeträchtlichen Schaden erlitt, habe ich wegen der drängenden Bitten und des Wassermangels mit kaiserlicher Autorität die Leute dieses Ortes zu einem anderen [Ort], der Quelle der seligen Maria genannt wird, im Hoheitsgebiet des Reiches nahe der Ruhr verlegt, wo sie sich besser und unbehinderter aufhalten können, weil der Herr Kaiser mir befahl, dass ich sie [die Sanktimonialen] in allem fördern und durch seine Autorität und die des Reiches begünstigen soll. Auch eine dort gelegene Manse, die zum Reichshof von Duisburg gehört und die einst, weil sie fruchtbar und nutzbringend war, jedes Jahr zwei Schillinge dem besagten Reichshof zahlte, nun aber [unbewirtschaftet] Disteln und Unkräuter trägt, habe ich mit kaiserlicher Autorität den besagten frommen Personen auf ewig zuge-standen zum Bewirtschaften mit eigenen Händen, damit sie von dort Nahrungsmittel haben können und in jedem Jahr am Festtag des Martin [11.11.] zwei Kölner Schillinge an den besagten Reichshof von nun an zahlen sollen. Damit diese Bewilligung aber immer die Kraft der Festigkeit besitzt, habe ich an den vorliegenden Brief mein Siegel angehängt.

Gegeben im Jahr des Herrn 1200 dreiundvierzig, am Freitag nach der Geburt der seligen [Jungfrau] Maria [11.9.]. (SP.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde; vom anhängenden Siegel ist ein Rest erhalten. - HB V,1, S.122f; NrhUB II 277; UB Duisburg I 35.