Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1236 August 1:

Urkunde der Grafen von Kleve

Bei dem nachstehend aufgeführten Vergleich zwischen dem Stift Xanten und dem Grafen Dietrich VI. von Kleve (1208-1260) - nebst dem Grafensohn Dietrich VII. (1260-1275) - betreffend die Restitution stiftischer Güter und Rechte war wohl auch ein "Ritter" (miles) Baldwin von (Kaisers-) Werth als Zeuge anwesend. Wie dieser in der Urkunde miles genannte Baldwin einzuordnen ist, bleibt aber unklar; vielleicht gehörte Baldwin der Burgmannschaft der Kaiserswerther Pfalz an. Erinnert sei an die zum Jahr 1205 erwähnten Ritter und Knechte, die zurzeit König Philipps von Schwaben (1198-1208) und des deutschen Thronstreits (1198-1208) die Übergabe der Kaiserswerther Burg vorbereitet hatten, darin jedoch scheiterten und in Neuss hingerichtet wurden.

Dietrich, durch die Gnade Gottes Graf von Kleve, und sein Sohn Dietrich allen, die dieses Schriftstück sehen werden, Heil im Herrn. Weil die Xantener Kirche uns einst anging wegen eines Streits über gewisse Wälder, nämlich Scalkshart, oberhalb des Berges und Spire, auch über die Weiden und die Schweinemast, über das Absägen von Holz und die Fischerei sowie über gewisse Mansen, Güter und Kurmedegütern und andere Zinsen und Ungerechtigkeiten, schickt es sich endlich zwischen uns, dass wir für die besagten Wälder, Schulden, Schäden und auferlegten Ungerechtigkeiten dieser Kirche zu Ehren Gottes und der seligen Märtyrer, des Viktor und dessen Gefährten, gegeben haben unser Eigengut, das auf der [Rhein-] Insel gegenüber Lüttingen liegt, mit dem Recht, das wir zuvor besessen haben, mit allem Zubehör als ewigen Besitz und darüber hinaus in unseren Wäldern ein Weiderecht für zweihundert Schweine jährlich, die dort, wenn Gott es zulässt, die Früchte der Eichen und Buchen erhal-ten. Darüber hinaus haben wir zum ewigen Gedächtnis an uns und zum Heil unserer Seelen der vorgenannten Kirche geschenkt das Patronatsrecht, das wir haben an der Kirche, die in Obermörmter [bei Rees] liegt. Wir haben auch dem Hof Papenhofen [bei Uedem] anerkannt seine alte Freiheit mit den zu ihm und dessen Mansen gehörenden allgemeinen Weiden. Ebenso haben wir dem Hof Ilt [bei Ginderich] dessen Fischerei im [Rheinarm] Polt überlassen zu wirksamem Nutzen und Gebrauch. Wir haben auch ohne Widerspruch die Mansen, die entweder von uns oder den Unsrigen ungerecht bis jetzt besetzt worden sind, zurückgestellt. Außerdem haben wir versprochen, die Güter und Kurmedegüter, hinsichtlich denen offen-sichtlich ist, dass sie der oft genannten Xantener Kirche gehören, vor dem nächsten Festtag des heiligen Viktor [10.10.] wiederherzustellen. Hinsichtlich all dem aber oder anderem, bei dem Zweifel aufkommen, haben wir hinsichtlich des oben Genannten der Entscheidung des Xantener Dekans und des Ritters Svether von Ringelberg anvertraut die letzte Festsetzung, die bis zum besagten Termin, nämlich dem [Festtag] des seligen Viktor erfolgen muss. Geschehen ist dies im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1236 an den Kalenden des August [1.8.] im Chor und vor dem Altar des heiligen Viktor in Gegenwart des Xantener Kapitels, des persönlichen [gräflichen] Klever Priesters Hektor; des Svether von Ringelberg, Jordan von Rinare, Dietrich von Venna, Baldwin von (Kaisers-) Werth, Johann von Xanten und Dietrich Buls, Rittern; des Kölner Bürgers Heinrich von Ervete und vielen anderen mehr. (SP. Graf Dietrich VI. von Kleve) (SP. Graf Dietrich VII. von Kleve) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde mit beschädigten Siegeln, auch abschriftlich überliefert. - BINTERIM-MOOREN, Erzdiözese Köln, Bd.III, Nr.93; UB Xanten 119.