Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1245 November 30, Nürnberg:

Diplom König Konrads IV.

Die Zisterzienserabtei Altenburg hatte von den staufischen Herrschern Heinrich VI. und Friedrich II. mehrfach Zollprivilegien erhalten, die sich allgemein auf die Befreiung vom Zoll entlang des Rheins und "zu Land und zu Wasser" bezogen. König Konrad IV. bestätigte auf einem Hoftag in Nürnberg diese Privilegien, nicht ohne zuvor Rücksprache mit dem Kaiserswerther Burggrafen Gernand I. zu halten. Denn Abt Bruno von Altenberg (1239-1250) hatte es für zu gefährlich befunden, die Privilegien nach Nürnberg mitzunehmen, und so besorgten Gernand der Ältere und sein Sohn Gernand (II.) die nötigen Urkundenabschriften.

Konrad, Sohn des vergöttlichten Kaisers Friedrich [II.], durch Gottes Gnade Erwählter zum König der Römer und allzeit Mehrer des Reiches und Erbe des Königreichs Jerusalem. Wir machen durch das vorliegende Schriftstück allen Getreuen des Reiches, sowohl den gegenwärtigen als auch den zukünftigen, bekannt, dass wir vom ehrwürdigen Abt des Klosters Altenberg des Zisterzienserordens und von dessen Konvent mehrfach aufgefordert wurden, es für würdig zu befinden, [Kloster und Konvent] vom Recht des Zolls und der Abgabe für die Durchfahrt auf dem Rhein und überall zu Land und zu Wasser im Reich gemäß dem Wortlaut des Privilegs des heitersten Kaisers, unseres Vaters, zu befreien. Weil es keine Sicherheit hinsichtlich des Wortlauts dieses Privilegs für uns gab, wurde von Abt und besagten Mönchen uns gegenüber geltend gemacht, dass sie wegen des Aufwands und der Gefahr des Reisens jenes Privileg in einer glaubwürdigen Form vom Kölner Gebiet bis zu unserem Aufenthaltsort nicht herbringen könnten, um es unserem Blick zu zeigen; wir haben veranlasst, ihre Bitten unentschieden zu lassen, und uns mit unserem Brief unserem Getreuen, dem Burggrafen Gernand dem Älteren von (Kaisers-) Werth anvertraut, der dem Kölner Gebiet benachbart ist, um das diesem Kloster durch kaiserliche Majestät erlassene Privileg sorgfältig zu untersuchen und Wort für Wort getreulich und deutlich in seiner Gegenwart zu übertragen und unserer Hoheit unter seinem Siegel zu übermitteln. Indem er in dieser Sache unserem Befehl eifrig folgte, schrieb[en] derselbe Burggraf und dessen Sohn Gernand unter deren Siegel einen Brief diesen Inhalts: Ihrem durchlauchtigsten Herrn, dem Herrn Konrad, Sohn des vergöttlichten Augustus und Kaisers Friedrich, dem zum König der Römer Erwählten, allzeit Mehrer des Reiches und Erben von Jerusalem, Gernand, Burggraf von (Kaisers-) Werth, und sein Sohn Gernand sowohl das Geforderte als auch das nach ihren Möglichkeiten dienstlich Bereitgestellte. Wir haben demütig empfangen den Befehl eurer Exzellenz hinsichtlich der zu übertragenen Privilegien der Freiheiten der Kirche der h[eiligen] Maria in Altenberg vom Zisterzienserorden über den nicht zu zahlenden Zoll und diesen [Befehl] demütiger erfüllt. Wir haben nämlich diese Privilegien ganz und unverdorben vorgefunden und veranlasst, diese zu übertragen Wort für Wort in allem, wie es eure Durchlaucht forderte. Deren Wortlaut ist solcherart: [Urkunde König Friedrichs II.:] Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. F[riedrich] II., durch die Gnade Gottes König der Römer, allzeit Mehrer des Reiches und König von Sizilien. Obwohl wir über die anderen Sterblichen aus dem Vorrang menschlicher Würde heraus [als Herrscher] eingesetzt wurden, sind wir angehalten wie die übrigen Menschen, gewiss doch mehr als die anderen unseren Schöpfer anzuerkennen und diesem, soweit er selbst uns durch seine Gnade gewürdigt hat, mit dem Gehorsam unserer Frömmigkeit anzuhängen; soviel wir nämlich von diesem mehr als die anderen an weltlichen Dingen zu empfangen erkannt haben, umso mehr sind wir ihm verbunden, damit wir ihm über den von diesem uns gegebenen Schatz volle Rechenschaft geben, von dem wir glauben, dass er uns besonders zufallen wird, wenn wir ihn in allen seinen Gliedern fromm ehren. Weil wahrlich unter den anderen von Christus Erwählten der Zisterzienserorden durch den einzigartigen Vorrang des Glaubens hervorleuchtet, ehren wir unseren Schöpfer und bieten uns dar als Opfer frommer Demut, wenn wir den Zisterzienserorden ehren und die Kirchen dieses Ordens unter den Schutz unserer Verteidigung stellen. So sind nämlich die Leute dieses Ordens frei vom Andrang und Lärm weltlicher Dinge und erfreuen sich des weltlichen Friedens, und sie beten freier Gott an für unser Heil und den glücklichen Zustand des Reiches, damit wir durch deren Gebete erlangen, was wir, der Sünde verfallen, durch unsere Verdienste von Gott nicht zu erlangen vermögen. Auf Grund dieser Überlegung wollen wir allen Getreuen des Reiches, sowohl den gegenwärtigen als auch den zukünftigen, zur Kenntnis bringen, dass wir jene Abtei Altenberg des Zisterzienserordens mit allen Personen, Mönchen und Konversen, die Gott dort dienen, und deren Hörigen und allen Gütern, beweglich und unbeweglich, unter den besonderen Schutz unserer Gnade gestellt haben; wir wollen, dass diese Kirche Altenberg unter unserer Verteidigung von jeder Störung oder Verletzung durch irgendeinen Menschen wohlbehalten und sicher ist. Weil zudem die besagte Kirche Altenberg, wie wir von vielen wahrheitsgemäß erfahren haben, unter den vielen anderen Klöstern dieses Ordens durch die Ehre geistlicher Disziplin und die Strenge der Religion hervorleuchtet, haben wir verfügt, ihr eine denkwürdige Wohltat königlicher Großzügigkeit zu geben. Wir gestehen deshalb zu und versichern durch den Schutz des vorliegenden Schriftstücks der schon genannten Abtei Altenberg, dass die Güter, welche auch immer die Brüder oder auch Mönche dieses [Klosters] entlang von Rhein und Main flussab- und aufwärts verhandeln, frei sind und ohne jeglichen Zoll und ohne irgendeine Besteuerung verhandelt werden. Damit aber das Zugeständnis dieser unserer Gnade ihnen fest in Ewigkeit erhalten bleibt, haben wir befohlen, das vorliegende öffentliche und glaubwürdige Rechtsinstrument zu verfassen und durch unser Siegel zu befestigen. Die Zeugen dieser Sache sind: Erzbischof Siegfried von Mainz, Herzog Ludwig von Bayern, Herzog Heinrich von Brabant, Graf Albert von Eberstein, Graf Adolf von Berg, Herzog Heinrich von Limburg, sein Sohn Walram, Graf Wilhelm von Holland, Graf Friedrich von Altena, Graf Adolf von der Mark, Dompropst Engelbert von Köln, Propst Gerhard von St. Aposteln, Propst Philipp von Dietz, Ulrich und Markward, königliche Schreiber, und viele andere mehr. Gegeben in Neuss im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1215, an den vierten Nonen des August [2.8.], Indiktion 3. [Ur-kunde Kaiser Friedrichs II.:] Wir, Friedrich, durch die Gnade Gottes Kaiser der Römer und allzeit Mehrer des Reiches, König von Jerusalem und Sizilien, machen durch das vorliegende Schriftstück allen Getreuen des Reiches, sowohl den gegenwärtigen als auch den zukünf-tigen, bekannt, dass der ehrwürdige Abt .. von Altenberg, unser Getreuer, unserer Hoheit vorlegte ein gewisses Schriftstück, das einst vom Herrn Kaiser Heinrich [VI.] seliger Erinnerung, unserem teuersten Vater, seiner Kirche verliehen wurde, und demütig und fromm erbat, dass wir es für würdig befinden, aus unserer Gnade heraus jenes zu erneuern und zu bekräftigen. Der Wortlaut dieses Schriftstücks ist solcherart: [Urkunde Kaiser Heinrichs VI.:] Heinrich VI., begünstigt durch göttliche Gnade Kaiser der Römer und allzeit Mehrer des Reiches und König von Sizilien. Weil wir für die Kirchen Gottes und die Orte, an denen der Got-tesdienst begangen wird, gnädig durch die Gunst unserer Großzügigkeit sorgen und die frommen Männer in unserem Reich von Zöllen und anderen öffentlichen Leistungen befreit und abgelöst haben, zweifeln wir nicht an einem glücklicheren Verlauf des gegenwärtigen Lebens und an der Vergeltung des ewigen Lohns für uns. Daher sei allen unseren Getreuen des Reiches, sowohl den zukünftigen als auch den gegenwärtigen, bekannt, dass wir aus Liebe zu Gott und wegen der Hoffnung auf ewige Belohnung die ehrwürdigen Männer, die Brüder von Altenberg, sowohl zu Land als auch zu Wasser auf ewig befreien und ganz und gar ablösen wollen von jeglichem Zoll auf alle Erträge, die ihnen [den Brüdern] von ihren Ländereien und Eigengütern jährlich für gewöhnlich zustehen. Deswegen weisen wir an und befehlen allen unseren Zöllnern und Amtsträgern, die jetzt oder in Zukunft Dienst tun, dass keiner von ihnen es wagt - wie es gesagt wurde -, ganz und gar von den besagten Brüdern Zoll zu erheben oder von den besagten Gütern [etwas] zu empfangen. Damit aber diese Gnade unserer Freigebigkeit auf ewig gültig und unverändert von den besagten Brüdern be-achtet wird, haben wir befohlen, das vorliegende Schriftstück von daher aufzuschreiben und mit dem Siegel unserer Majestät zu bekräftigen. Wir setzen daher fest, dass überhaupt nie-mand es wagt, gegen diesen unseren Befehl zu verstoßen oder diesen auf irgendeine Weise zu verletzen. Gegeben in Mainz im Jahr des Herrn 1195, Indiktion 13, an den 15. Kalenden des November [18.10.]. Wir neigen daher den Bitten dieses Abtes zu und haben aus unserer besonderen Gnade heraus veranlasst, das vorgenannte Privileg unseres Vaters und alles, was darin enthalten ist, zu bekräftigen. Wir setzen auch fest, dass keine Person es wagt, den besagten Abt oder seine Brüder entgegen der Bewilligung unseres Vaters und unserer vorliegenden Bestätigung zu beschweren. Wer dies wagt, dem sei bekannt, dass er sich den Unwillen unserer Hoheit zuzieht. Wir haben befohlen, zum Gedächtnis an diese unsere Bestätigung und zur ewigen Festigkeit das vorliegende Schriftstück anzufertigen und mit dem Siegel unserer Majestät zu befestigen. Gegeben in Hagenau im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1235 im Monat September, Indiktion neun. [Urkunde Kaiser Heinrichs VI.:] Heinrich VI., begünstigt durch göttliche Gnade Kaiser der Römer und allzeit Mehrer des Reiches und König von Sizilien. Weil wir für die Kirchen Gottes und die Orte, an denen der Gottesdienst begangen wird, gnädig durch die Gunst unserer Großzügigkeit sorgen und die frommen Männer in unserem Reich von Zöllen und anderen öffentlichen Leistungen befreit und abgelöst haben, zweifeln wir nicht an einen glücklicherem Verlauf des gegenwärtigen Lebens und an der Vergeltung des ewigen Lohns für uns. Daher sei allen unseren Getreuen des Reiches, sowohl den zukünftigen als auch den gegenwärtigen, bekannt, dass wir aus Liebe zu Gott und wegen der Hoffnung auf ewige Belohnung die ehrwürdigen Männer, die Brüder von Altenberg, sowohl zu Land als auch zu Wasser auf ewig befreien und ganz und gar ablösen wollen von jeglichem Zoll auf alle Erträge, die ihnen [den Brüdern] von ihren Ländereien und Eigengütern jährlich für gewöhnlich zustehen. Deswegen weisen wir an und befehlen allen unseren Zöllnern und Amtsträgern, die jetzt oder in Zukunft Dienst tun, dass keiner von ihnen es wagt - wie es gesagt wurde -, ganz und gar von den besagten Brüdern Zoll zu erheben oder von den besagten Gütern [etwas] zu empfangen. Damit aber diese Gnade unserer Freigebigkeit auf ewig gültig und unverändert von den besagten Brüdern beachtet wird, haben wir befohlen, das vorliegende Schriftstück von daher aufzuschreiben und mit dem Siegel unserer Majestät zu bekräftigen. Wir setzen daher fest, dass überhaupt niemand es wagt, gegen diesen unseren Befehl zu verstoßen oder diesen auf irgendeine Weise zu verletzen. Gegeben in Mainz im Jahr des Herrn 1195, Indiktion 13, an den 15. Kalenden des November [18.10.]. [Ende der Inserte.] Nachdem wir daher alles erfasst und sorgfältig untersucht haben [und] weil wir sahen, dass Werke der Frömmigkeit und Barmherzigkeit durch uns veranlasst und ausgeführt werden sollen, wollten wir auch den frommen Gelübden und Werken unserer Vorgänger folgen und haben in frommer Gesinnung zu Gott die besagten Privilegien, wie sie Wort für Wort als Immunitäten und Freiheiten des besagten Klosters von unseren besagten Vorgängern erlassen wurden, bestätigt im Beisein und mit Rat unserer Berater und Diener Gottfried von Hohenlohe, Mundschenk Konrad von Klingenburg, Mundschenk Walther von Limpurg, Konrad von Schmiedelfeld, Mundschenk Konrad von Schmalegg und Heinrich von Rivello. Wir verbieten bestimmt, damit es niemanden geben mag, der wagt, die Freiheiten und Immunitäten, die in den besagten Privilegien enthalten sind, auf irgendeine Weise zu beschädigen oder zu brechen; wer dies wagt, dem sei bekannt, dass er sich den Unwillen des durchlauchtigsten Kaisers, unseres Herrn Vater, und unseren [Unwillen] zuzieht. Zum Gedächtnis an diese Sache und zur dauerhaften Festigkeit haben wir veranlasst, die genannten Privilegien Wort für Wort aufzuschreiben, und befohlen [das Niedergeschriebene] durch das Siegel unserer Hoheit zu befestigen.

Gegeben in Nürnberg im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1245 am letzten [Tag] des November [30.11.], Indiktion vier. (SP.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde; das Königssiegel ist erhalten. Inserierte Urkunden gemäß UB Altenberg 171. - NrhUB II 295; UB Altenberg 171 mit den Urkundeninserten: NrhUB II 52 (1215 August 2), 200 (1235 September), I 546 (1195 Oktober 18).