Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

[1231] Januar 18, Worms:

Diplom König Heinrichs (VII.)

Der für seinen Vater Kaiser Friedrich II. (1212-1250) in Deutschland regierende König Heinrich (VII.) (1220-1235) urkundete am 18. Januar 1231 für die Kaiserswerther Bürger noch einmal hinsichtlich des Zwölf-Männer-Gremiums.

H[einrich], durch die Gnade Gottes König der Römer und immer Augustus, allen, die das vorliegende Schriftstück sehen werden, seine Gnade und alles Gute. Wir wollen, dass alle, die das vorliegende Schriftstück sehen werden, wissen, dass wir unseren geliebten und treuen (Kaisers-) Werther Bürgern die ihnen von unseren Vorgängern zugestandene Freiheit bestätigt haben, wonach sie unter sich zwölf vornehme, durch Vertrauen würdige und dem Reich nützliche Männer wählen, die durch Eidesleistung über die Sachen des Reiches, über irgendwelche Verträge, Käufe oder Verkäufe in Gegenwart von zwei oder drei oder der meisten von ihnen Zeugnis ablegen können und niemand jenes [Zeugnis] ändern kann. Damit aber unsere besagten Bürger diese Freiheit ohne jeglichen Widerspruch genießen können, haben wir veranlasst, das vorliegende Schriftstück durch die Befestigung unseres Siegels zu bekräftigen.

Gegeben zu Worms an den 15. Kalenden des Februar [18.1.], Indiktion 4. [Buhlmann]

Lateinische Urkundenabschrift des 15. Jahrhunderts; Pergament. - Ottenthal Nr.7.