Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1227 Dezember 21, Lager vor Kaiserswerth:

Diplom König Wilhelms von Holland

Eine zweite Urkunde für die Abtei Middelburg befasst sich mit der heimgefallenen Vogtei der geistlichen Kommunität, die in der Hand des Königs bleiben soll.

Wilhelm, durch die Gnade Gottes erwählter König der Römer und allzeit Mehrer des Reiches. Der königlichen Würde kommt zu, für die Schadloshaltung der Kirchen schärfer zu sorgen und mit Macht deren Förderung und Verteidigung beständig zu betreiben. Wir haben daher veranlasst, dass allen, sowohl den Gegenwärtigen als auch den Zukünftigen, anzuzeigen ist, dass wir aus der Fülle unseres Ratschlusses heraus die Vogtei oder den Schutz der Kirche von Middelburg, den der Laie Simon von Zanddijk vermöge des Rechtstitels eines Lehens von unserer Hoheit erhalten und besessen hat und der an uns durch Heimfall zurückgefallen ist, weil er keinen rechtmäßigen Erben hat, in unseren Händen und zu unserem Nutzen und dem unserer Erben behalten wollen. Wir versprechen durch das vorliegende Privileg dem Abt Nikolaus und dem Konvent dieser Kirche, dass wir diese Vogtei oder den Schutz keinem Menschen wiederverleihen und [der Schutz] niemals von unserer Herrschaft entfremdet werden darf. Und wir betreiben die Verteidigung dieser [Abtei] gegen jegliche Angriffe mit Macht. Wir setzen fest und befehlen unter Androhung unserer Macht, dass niemand - durch Leichtsinn verführt - es wagt, gegen dieses unser Privileg anzugehen oder es zu zerbrechen; er belästige oder störe diese Kirche niemals. Wenn jemand es wagt, das zu tun, sein ihm bekannt, dass er sich unsere schwere Ungnade zuzieht, und er kann nicht der Rache unserer Hoheit entfliehen. Dies sind die Zeugen: Graf A. von Altomonte, Johannes von Avesnes, Wilhelm vom Grimbergen, Simon von Soeburg, Arnold von Goes, Ägidius von Voorschoten, Johannes von Baarle, Wilhelm von Brederode und viele andere mehr.

Geschehen ist dies im Lager vor (Kaisers-) Werth im Jahr des Herrn 1247 an den 12. Kalenden des Januar [21.12.], Indiktion fünf. [Buhlmann]

Lateinische Urkundenabschrift des 15. Jahrhunderts. - OB Holland II 725; MGH DW 6; RI W 4895a.