Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1248 Mai 1, Kaiserswerth:

Diplom König Wilhelms von Holland

In das Umfeld der Grafschaft Holland gehört eine Verfügung König Wilhelms, wonach beim Tod eines gewissen Hugo von Rietwijk dessen vom Grafen von Holland erhaltenen Lehen auf den ältesten Sohn bzw. den ältesten männlichen Nachkommen Hugos übergehen sollten.

Wilhelm, durch die Gnade Gottes erwählter König und allzeit Mehrer des Reiches, allen Christgläubigen und Getreuen des heiligen Reiches, die diese unsere königliche Urkunde sehen werden, seine Gnade und alles Gute. Weil wir unseren Getreuen in Gnade Freiheiten erweisen wollen, ziemt es sich für unsere Hoheit sehr, reichlich jenen Freigebigkeit zu schenken, die uns besonders verpflichtet sind. Es möge zur Kenntnis aller gelangen, dass wir unserem getreuen Hugo von Rietwijk aus unserer besonderen Gnade heraus gewähren, dass die Güter, die er von uns als Lehen innehat, nach seinem Tod von dem ältesten [Sohn] seiner Erben unter demselben Rechtstitel besessen werden, wobei endlich die Bestimmung unserer Gnade hinzugefügt wird, wonach, wenn es geschieht, dass der besagte Älteste von den Er-ben des besagten Hugo ohne einen Sohn als Erben stirbt, die besagten Güter an den Nächstälteren der Kinder des oft genannten Hugo gehen als Besitz unter dem Rechtstitel des Lehens. Damit aber bei allen kein Zweifel über diese unsere Gnade entsteht, haben wir veranlasst, das vorliegende darüber ausgestellte Schriftstück durch unser Siegel zu bekräftigen.

Gegeben im Lager vor (Kaisers-) Werth im Jahr des Herrn tausendzweihundertachtundvierzig an den Kalenden des Mai [1.5.], Indiktion fünf. [Buhlmann]

Urkunde, abschriftlich aus dem endenden 14. Jahrhundert überliefert. - OB Holland I 457; MGH DW 31; RI W 4916.