Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

[1248] November 10, Lager vor Kaiserswerth:

Diplom König Wilhelms von Holland

Vom Mai bis Oktober 1248 führte König Wilhelm auch die Belagerung der Stadt Aachen, der Krönungsstadt der deutschen Könige, durch. Nach einem halben Jahr, am 18. Oktober 1248 ergaben sich schließlich die Aachener Bürger. Diesen bestätigte Wilhelm noch am selben Tag ihre Privilegien. Es folgten bis Anfang November Krönung (1. November) und Hoftag des Herrschers in Aachen. Erst am 10. November ist Wilhelm wieder vor Kaiserwerth bezeugt. Dort ging die Belagerung weiter, dort wiederholte er den Befehl vom 23. April 1248 an den Duisburger Schultheißen betreffend den Schutz des Grundstücks Marienborn des Zisterzienserinnenklosters Duissern. Im nachstehenden Diplom und in allen späteren Königsurkunden fehlt nun der Zusatz "erwählt" beim Königstitel, Folge der Königskrönung Wilhelms.

Wilhelm, durch die Gnade Gottes König der Römer und allzeit Mehrer des Reiches, dem Schultheißen .. von Duisburg seine Gnade und alles Gute. Wir begehren in Nachahmung unserer Vorgänger die dem Gottesdienst unterworfenen Orte zu fördern, und weisen deine Treue durch königliche Autorität an, indem wir aufs Schärfste befehlen, dass du das Grund-stück, das der Bürger Adam von Duisburg dem Kloster in Duissern zuwies und schenkte, diesem Kloster völlig wiederherstellst und nicht beanspruchst, dieses [Kloster] diesbezüglich weiter zu behindern, weil wir aus dem Geschenk unserer Heiterkeit heraus der oft genannten Kirche dieses Landstück freimütig gegeben haben als Besitz und zu ewigem Eigentum. Du sorgst dafür, dass die Äbtissin und der Konvent des besagten Ortes an besagten Gütern keine Beeinträchtigung erfahren oder irgendeinen Verlust, durch den sie gezwungen sind, sich von Neuem bei unserer Hoheit zu beklagen.

Gegeben im Lager vor (Kaisers-) Werth an den 4. Iden des November [10.11.], Indiktion 6. (SP.D.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde; das Siegel fehlt. - WINKELMANN, Acta imperii inedita, Bd.1, Nr.521; UB Duisburg I 43; MGH DW 52; RI W 4938.