Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1248 April 20, Lager vor Kaiserswerth:

Diplom König Wilhelms von Holland

Von Februar bis April 1248 war König Wilhelm in Holland unterwegs und urkundete in Angelegenheiten seiner Grafschaft. Erst zum 20. April findet sich der Herrscher wieder vor Kaiserswerth; die Belagerung von Pfalz und Stadt war inzwischen weitergegangen. Das nachstehende Diplom ist eine Belehnung des Ritters Heinrich Buffel mit dem südholländischen Amt Schakerlo.

Wilhelm, durch die Gnade Gottes erwählter König der Römer und allzeit Mehrer des Reiches, allen Getreuen Christi und des heiligen Reiches, die dieses unser königliches Schriftstück sehen werden, seine Gnade und alles Gute. Weil wir aus der gewohnten Gnade der Frömmigkeit heraus unseren Getreuen Huld gewähren, besonders jenen, die öfter sich in unserem Dienst als treu erwiesen haben, folgt, dass wir unserem geliebten und treuen Vertrauten Heinrich genannt Buffel, Ritter, der uns nicht allein öfter treue Dienste leistete, sondern auch sich und seine Dienste großzügig uns zur Verfügung stellte, unter dem Rechtstitel der Leihe freigebig zukommen lassen das ganze Amt und die Gerichtsbarkeit von Schakerlo mit dem Zubehör, mit Grundstücken, Ländereien [und] unseren Getreide-, Lamm- und Rodungszehnten, innerhalb der Grenzen von Wffliet, Mara, Gowech, Eendracht, Schelde, Striene und Middeldiech von Poortvliet, unter Stellung eines Koggendienstes von dreißig Mann einmal im Jahr für vierzehn Tage zur Verteidigung unseres Landes. Er und seine Erben mögen [das Lehen] von uns und unseren Nachfolgern auf ewig und ruhig besitzen außer den dreißig Örtlichkeiten im Amt innerhalb der Flur, die Hugo von Westkerke und seine Erben von uns und von unseren Vorgängern lehnsrechtlich innehaben. Wir bestimmen mit königlicher Autorität auch aufs Schärfste zu verhindern, dass irgendjemand es wagt, ihn oder seine Erben hinsichtlich des Vorausgeschickten zu beschweren oder ihnen irgendeinen Schaden zu verursachen. Wer dies tut, dem sei bekannt, dass er sich unseren königlichen Unwillen und Zorn zuzieht. Zum Zeugnis dieser Sache haben wir veranlasst, das vorliegende Schriftstück aufzuschreiben, und befohlen, [es] mit unserem Siegel zu kennzeichnen.

Gegeben im Lager vor (Kaisers-) Werth an den 12. Kalenden des Mai [20.4.], Indiktion 5, im Jahr des Herrn 1248. [Buhlmann]

Lateinische Königsurkunde, als spätmittelalterliches Vidimus und spätmittelalterliche Abschrift überliefert. - OB Holland II 748; MGH DW 23; RI W 4908.