Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1249 Dezember 20:

Urkunde des Kaiserswerther Stifts betreffend einen Wachszinsigentausch

Stiftische Angelegenheiten regelte eine Urkunde von Propst Heinrich (1249), Dekan Alexander und Konvent des Kaiserswerther Pfalzstifts betreffend einen Tausch von Wachszinsigen zwischen der Kanonikergemeinschaft und dem Grafen Adolf IV. von Berg.

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Propst Heinrich, Dekan Alexander und der gesamte Konvent der Kirche des ehrwürdigen Patrons und Heiligen Suitbert in (Kaisers-) Werth allen Christgläubigen auf ewig. Weil ja nichts so lange feierlich in Erinnerung bleibt, was Rechtsverdrehung nicht bekämpft oder die Vergessenheit nicht begräbt, ist das Heilmittel der Schriftlichkeit notwendig, wodurch beides [Rechtsverdrehung und Vergessenheit] abwegig erscheint. Daher haben wir veranlasst, dass sowohl den Gegenwärtigen als auch den Zukünftigen bekannt gemacht werden soll, dass wir auf Bitten und mit Zustimmung des Grafen Adolf [IV.] von Berg und nicht zuletzt seiner adligen Ehefrau Margarete deren Dienerin Elisabeth von Burwinkel in Übereinstimmung mit dem Ritter Heinrich von Goldberg, unserem Amtmann, befreit haben vom Wachszinsigenrecht, wodurch sie unserer Kirche angehörte, mit ihren Kindern gleichen Rechts, die sie bis dahin geboren hat, und freigebig und gern in die Gewalt der Besagten, des Grafen Adolf und der Gräfin von Berg, und ihrer Nachfahren übergeben haben nach vollem Ministerialenrecht der besagten Herrschaft. Die Besagten aber, der Graf und die Gräfin, haben Elisabeth dadurch, dass sie ihnen treu gedient hat, herzlich aufgenommen; sie beschlossen, ihr das volle Recht ihrer Dienstleute zuzugestehen, sicherten ihr dies durch Eid zu und verheirateten sie durch den Geistlichen Dietrich von Gerresheim mit einem ihrer Ministerialen. In der Tat übereigneten und übergaben auch Graf Adolf und die Gräfin Margareta von Berg im Austausch gegen die besagte Elisabeth und deren Kinder die Hörige Gertrud mit deren Kindern an die (Kaisers-) Werther Kirche nach allgemeinem Wachszinsigenrecht. Damit aber in Zukunft unsere Vereinbarung und Bewilligung ohne eine Rechtsverdrehung bestehen und auf ewig unverändert bleibt und damit nicht irgendein Widerspruch irgendwann gegen den Rechtsstand der Elisabeth aufkommen kann, wurden die Siegel des Propstes und des Konvents und nicht zuletzt auch des Grafen Adolf und der Gräfin von Berg, des Herzogs Walram und der Jutta, der Herzogin von Limburg, zum Zeugnis und zur Bekräftigung des ihr [Elisabeth] zuerkannten Rechts diesem Schriftstück, das der Reihe nach mit lebendiger Stimme vorgelesen wurde, angehängt.

Geschehen ist dies im Jahr des Herrn 1249 an der Vigil des seligen Apostels Thomas [20.12.] in Gegenwart des adligen Mannes Walram von Jülich, des Truchsessen Udo von Rath, des Adolf von Stammheim, des Adolf Burgvait, der Brüder Engilbert und Hermann von Budberg, des Truchsessen Zobbo, des Adolf de Pomerio, des Adolf und des Dietrich von Eller, des Heinrich von Lohausen, des Eberhard von Benrath, des Wilhelm von Wems, des Kaplans Gottfried, des Notars Heinrich, des Heinrich Hach, des Wilhelm von Hilden und vieler Männer guten Zeugnisses mehr. (SP. Kaiserswerther Propst) (SP. Kaiserswerther Stift) (SP. Graf von Berg) (SP. Gräfin von Berg) (SP.D.) (SP. N.N.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde; besiegelt mit sechs Siegeln, vollständig erhalten, als Siegelreste oder fehlend. - UB Kaiserswerth 44.