Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1248 Dezember 30, Kaiserswerth:

Diplom König Wilhelms von Holland

Nach einem kurzen Aufenthalt in Nimwegen befand sich König Wilhelm am Ende des Jahres 1248 wieder in Kaiserswerth. Hier gestattete er Wilhelm von Brederode einen Landverkauf vorbehaltlich des Zehnten und der Gerichtsgefälle.

Wilhelm, durch die Gnade Gottes römischer König und allzeit Mehrer des Reiches, allen Getreuen des Reiches, die diesen Brief sehen werden, seine Gnade und alles Gute. Das Wohlwollen der königlichen Hoheit ist gewöhnt, den Gehorsam der ihr Ergebenen und ihrer Getreuen durch die angemessene Verteilung von Belohnungen zu übertreffen und sich mit Erfolg für ihre Entlohnung einzusetzen. Wir haben daher veranlasst, dass allen sowohl Gegenwärtigen als auch Zukünftigen angezeigt werden muss, dass wir, indem wir den treuen und ergebenen Gehorsam unseres geliebten Verwandten, des adligen Mannes Wilhelm von Brederode, den er uns zeigte und unermüdlich zeigt und in Zukunft zeigen können wird, beachten, diesem die Gnade und die freie Verfügung gegeben haben, das Landstück Reesveld und zwei damit verbundene Grundstücke, die geren genannt werden und oberhalb zusammentreffen, nach jenem Recht, das rerecht heißt, zu vereinigen und mit unserer Autorität zu verkaufen und nach Eigentumsrecht abzutreten, als ob es sein Eigengut ist, unter dieser Bedingung, dass er die Zehnten und die Gerichtsbarkeit am Landstück zu seinem Nutzen behalten soll. Weil wir darüber dem besagten Adligen die volle Garantie bieten, ordnen wir durch königliche Autorität an und befehlen aufs Schärfste, dass niemand es wagt, ihn in unserer ihm gewährten Gnade zu beschweren oder in Sorge zu versetzen. Wer dies wagt zu tun, dem sei bekannt, dass er sich unseren Unwillen und unsere Ungnade zuzieht. Zum augenscheinlichen Gedächtnis an das von uns Beschlossene und zur zukünftigen andauernden Festigkeit haben wir befohlen, den vorliegenden Brief aufzuschreiben und durch das Siegel unserer Hoheit zu befestigen.

Gegeben in (Kaisers-) Werth im Jahr des Herrn 1248 an den dritten Kalenden des Januar [30.12.], Indiktion sechs. [Buhlmann]

Lateinische Urkundenabschrift von ca.1340 und später. - OB Holland II 800; MGH DW 69; RI W 4955.