Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

[1248] [November 10], Lager vor Kaiserswerth:

Diplom König Wilhelms von Holland

Auch die nordholländische Abtei Egmond privilegierte bestätigend König Wilhelm und schenkte dem Kloster die Kapelle in Hillegom.

Wilhelm, durch die Gnade Gottes König der Römer und allzeit Mehrer des Reiches. Wir wol-len, dass allen, die die vorliegende Urkunde sehen werden, bekannt sei, dass wir unsere Aufmerksamkeit gerichtet haben auf die freundlichen Dienste der Demut, die Abt Luppert von Egmond, unser Getreuer uns unermüdlich erwies. Weil wir ja dessen Kirche, die unsere Vorgänger bis jetzt mit besonderer Gunst vor den Übrigen begleitet haben, ehren wollen, haben wir die Kapelle in Hillegom mit der ganzen Baulichkeit und dem Grundstück innerhalb des Grabens diesem Abt wegen der Verdienste seiner Rechtschaffenheit und der Kirche geschenkt zu ewigem Egmonder Besitz als Zeichen der Liebe und der besonderen Auszeichnung. Weil wir in der Tat mit großer Freigebigkeit unseren Bedürfnissen und am meisten den frommen Männern [in der Abtei] nützen wollen, liegt die Beschäftigung mit der Egmonder Kirche uns am Herzen, wenn wir auch dazu durch alle unsere und des Reiches Getreuen angehalten sind, weil wir endlich die Freiheiten dieser [Abtei], die in großer Verehrung sowohl von uns als auch von unseren Vorgängern eingehalten werden, anerkennen und vorhaben, sie dieser Kirche zu bewahren. Weil sie [die Abtei] der römischen Kirche unmittelbar untersteht, weil sie viele andere Freiheiten unserer Vorgänger erworben hat, haben wir ver-anlasst, ihr dieses Vorrecht zuzugestehen, dass sie den Zwanzigsten, der uns vom Papst für das ganze Reich zugestanden wurde, nicht zahlt. Alle Zugeständnisse, Freiheiten und Privilegien, die von unseren Vorgängern zugestanden worden waren, bestätigen wir durch den Wortlaut des Vorliegenden. Zum Zeugnis dieser Sache haben wir veranlasst, die vorliegende Urkunde aufzuschreiben und durch das königliche Siegel zu bekräftigen.

Gegeben im Lager vor (Kaisers-) Werth an den zwölften Kalenden des November [21.10. statt 20.11.], Indiktion 6. (SP.D.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde; das Siegel fehlt. Die Datierung auf die "zwölften Kalenden des November" ist ein Versehen (wegen des Aachener Aufenthalts des Herrschers bis in den November hinein), es muss "Dezember" heißen, so dass sich der 20. November als Urkundendatum ergibt. Vgl. auch die nachfolgende Urkunde. - OB Holland II 788; MGH DW 57; RI W 4943.