Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1248 November 15, Lager vor Kaiserswerth:

Diplom König Wilhelms von Holland

Als letzte der fünf Urkunden für das Kloster Duissern bestätigte König Wilhelm in Wiederholung seines Diploms vom 25. April 1248 der Frauenkommunität den Besitz des Marienborn genannten Grundstücks an der Ruhr.

Wilhelm, durch die Gnade Gottes König der Römer und allzeit Mehrer des Reiches. Wir schwanken nicht, dem Schöpfergott dankbaren und gefälligen Gehorsam zu erweisen, wenn wir beabsichtigen, geistliche Personen und deren Klöster in gewissenhafter Sorge zu fördern, und uns darum kümmern, sie durch reichlich fließende Schenkungen zu erweitern, indem wir sie durch den Schutz der königlichen Majestät begünstigen. Es sei deshalb sowohl dem gegenwärtigen Zeitalter als auch der nachfolgenden Zukunft bekannt gemacht, dass wir, indem wir den Spuren unserer Vorgänger, der Kaiser und Könige, glücklich folgen, eine Manse, d.h. einen öden und unbebauten Ort, der gelegen ist am Ufer der Ruhr und Marien-born heißt und der zu unserem Reichshof in Duisburg gehört und den auch der einstige Herr Kaiser Friedrich [II.] und der damalige Burggraf Gernand [I.] von (Kaisers-) Werth im Namen des besagten Herrn F[riedrich] dem Kloster von Duissern zuwiesen, demselben Kloster und den dort dem Herrn Gott dienenden Sanktimonialen durch die Fürsorge unseres Beschlusses und durch königliche Autorität zugestehen und schenken zu freiem Gebrauch und ewigem Eigentum unter der Bedingung, dass von der Manse jährlich achtzehn Pfennige Kölner Währung dem besagten Hof in Duisburg zu zahlen sind. Wir bewilligen dazu diesen Sanktimonialen, dass sie ein Grundstück mit dem Zwischenraum, der zwischen dem Grundstück und der Manse liegt, für ihre Bedürfnisse bis zu einem angrenzenden Berg ausweiten können. Wir bestimmen und befehlen streng mit der Unbeschränktheit unserer Gnade, dass da niemand ist, der es aus Unbesonnenheit wagt, das oft genannte Kloster und dessen Leute hinsichtlich des besagten Grundstücks zu stören oder ihnen Schaden oder Beschwernis aufzuerlegen. Wer dies wagt zu tun, dem sei bekannt, dass er dem Unwillen des allmächtigen Gottes und der schweren Ungnade unserer Hoheit unterliegen wird. Die Zeugen sind diese: Graf Folkwin von Schwalenberg, Arnold von Diest, Wilhelm von Grimberg, Oger von Holte, Philipp von Dunfordia, Mundschenk Dietrich von Rats, Arnold von Guots und viele andere mehr.

Gegeben im Lager vor (Kaisers-) Werth im Jahr des Herrn tausend 248 an den siebzehnten Kalenden des Dezember [15.11.], Indiktion 6. (SP.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde, besiegelt. - WINKELMANN, Acta imperii inedita, Bd.1, Nr.525; UB Duisburg I 47; MGH DW 56; RI W 4942.