Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1248 Dezember 23, Kaiserswerth:

Diplom König Wilhelms von Holland

Am 23. Dezember entschied König Wilhelm, den Dortmunder Kaufleuten in Holland und Seeland dieselben Zollvergünstigungen einzuräumen wie den Lübecker Bürgern.

Wilhelm, durch die Gnade Gottes römischer König und allzeit Mehrer des Reiches, allen Getreuen des Reiches seine Gnade und alles Gute. Weil wir denen, die bei der Gnade unserer Hoheit Zuflucht finden, aus königlichem Wohlwollen heraus Freiheiten schulden, machen wir allen bekannt, dass wir unseren getreuen Dortmunder Bürgern freigebig zugestanden haben die gegenüber den Lübeckern geschehene Gnade, wonach sie, wenn sie über das Meer in unser Land kommen, ein hundertstel Mark [an Zoll] bezahlen. Wir weisen daher allen Amtsträgern und unseren Zöllnern, die sich in unserer Grafschaft Holland oder im Land Seeland befinden, an, dass niemand es wagt, gegen diese Freiheit die besagten Dortmunder Kaufleute zu belästigen. Wenn aber irgendjemand dies zu versuchen wagt, sei bekannt, dass er sich unseren Unwillen zuzieht.

Gegeben in (Kaisers-) Werth an den 10. Kalenden des Januar [23.12.] im Jahr des Herrn tausend 247, im ersten Jahr aber unseres Königtums, Indiktion sechs. (SP.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde, besiegelt, verloren gegangen. - UB Dortmund I 12; Hansisches UB I 367; OB Holland II 798; MGH DW 66; RI W 4952.