Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

12, Lager vor Kaiserswerth:

Diplom König Wilhelms von Holland

Schutzprivilegien für das Duisserner Kloster sind ebenfalls von König Wilhelm überliefert, und zwar zum 25. April und - nach seiner Aachener Königskrönung - zum 15. November 1248. Das zeitlich frühere dieser Schutzprivilegien lautet:

Wilhelm, durch die Gnade Gottes erwählter König der Römer und allzeit Mehrer des Reiches allen Getreuen des Reiches, denen dieser Brief gezeigt wird, seine Gnade und alles Gute. Wir haben veranlasst, dass allen angezeigt werden soll, dass wir das Kloster in Duissern und alle frommen Personen, die dort unserem Schöpfergott dienen, mit allen Gütern, ob beackert oder unbeackert, ob beweglich oder unbeweglich, die sie gegenwärtig besitzen oder in Zukunft durch Rechtstitel erlangen können, unter unseren besonderen Schutz und den des Reiches gestellt haben, indem wir durch fromme Aufmerksamkeit den Vorteil und die Förde-rung dieses Kloster und der Personen zu betreiben wünschen. Wir weisen daher euch alle durch königliche Autorität an und befehlen streng, dass überhaupt keine Person, ob niedrig oder hochgestellt, kirchlich oder weltlich, es wagt, die besagte Kirche und die Personen in ihren Gütern oder auch an Personen zu beeinträchtigen oder irgendeinen Schaden oder irgendeine Bedrückung durch Unruhe und Verschlagenheit zu verursachen. Dem, der dies durchzuführen versucht, sei bekannt, dass er sich den Zorn und unsere schwere Ungnade und die Reiches zuziehen wird; und wir werden dafür sorgen, dass er zeitnah in scharfer Strenge der Vergeltung unterliegt.

Gegeben im Lager vor (Kaisers-) Werth im Jahr des Herrn tausend 248 an den siebten Kalenden des Mai [25.4.], Indiktion 5. (SP.D.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde; Siegel fehlt. - WINKELMANN, Acta imperii inedita, Bd.1, Nr.518; UB Duisburg I 39; MGH DW 25; RI W 4910.