Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1248 Dezember 23, Kaiserswerth:

Diplom König Wilhelms von Holland

Am 23. Dezember 1248 verfügte König Wilhelm die Verpfändung der Königsstadt Dortmund und der dort gelegenen Reichshöfe an den Kölner Erzbischof Konrad von Hochstaden für 1200 Mark.

Wilhelm, durch die Gnade Gottes römischer König und allzeit Mehrer des Reiches, allen Getreuen des Reiches seine Gnade und alles Gute. Sie mögen vertrauen auf den ehrwürdigen Kölner Erzbischof .., unseren geliebten Fürsten. Die Leidenschaft der Frömmigkeit, versehen mit den Verdiensten des Gehorsams und der Strebsamkeit, durch die er sich uns gegenüber vielfach als wertvoll und vortrefflich erwies, und daraus folgend unsere Hoheit umschließen ihn [den Erzbischof] umso aufrichtiger durch Gnade und Gunst, je erkennbarer er ein Teil des Reiches ist. Daher machen wir allen bekannt, dass wir, nachdem wir dies alles erwogen haben, für zwölfhundert Mark Dortmund und unsere dort gelegenen Höfe mit dem Zubehör ihm als Pfand versprechen und er das Verpfändete solange besitzen soll, bis wir [ihm] die zuvor genannte Geldsumme zur Gänze bezahlt haben. Derselbe Erzbischof wird unsere Leute im geschuldeten und gewohnheitsmäßigen Recht schützen und möge sie gegen unrechtmäßige Übergriffe verteidigen. Zum Zeugnis dieser Sache haben wir veranlasst, das vorliegende Schriftstück mit unserem Siegel zu kennzeichnen.

Gegeben in (Kaisers-) Werth an den 10. Kalenden des Januar [23.12.], Indiktion sechs, im Jahr des Herrn 1247, im ersten Jahr aber unseres Königtums. (SP.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde, besiegelt. - NrhUB II 338; WfUB VII 675; UB Dortmund Ergbd.1, Nr.138; MGH DW 67; RI W 4953; REK III 1437.