Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1248 April 29, Lager vor Kaiserswerth:

Diplom König Wilhelms von Holland

Über die Verhältnisse in der staufischen Prokuration Kaiserswerth während der Belagerung durch König Wilhelm von Holland (1247-1256) sind wir teilweise besser unterrichtet als über die in und bei Kaiserswerth in diesem Zeitraum. In einer Urkunde vom 29. April 1248, im Lager des Herrschers vor Kaiserswerth ausgestellt, verpfändete der König die Stadt Duisburg an Graf (Herzog) Walram II. von Limburg (1246-1279) für 1200 Mark Silber.

Wilhelm, durch die Gnade Gottes erwählter König und allzeit Mehrer des Reiches, allen Getreuen des heiligen Reiches seine Gnade und alles Gute. Eurer Gesamtheit führt unsere Gunst durch den Wortlaut des vorliegenden [Schriftstücks] zur Kenntnis, dass wir unserem geliebten und getreuen Verwandten Walram von Limburg, dem ohne Täuschung sich für uns treu einsetzenden Lehnsmann, wegen des Kampfes gegen die Feinde der heiligen Kirche und gegen unsere Feinde unsere Stadt genannt Duisburg mit allen uns dem Reich dort zustehenden Einnahmen und Erträgen als Almosen und Lehen in Pfandschaft für eintausendzweihundert Mark überlassen haben. Wenn aber unsere Hoheit dem besagten Walram die genannten eintausendzweihundert Mark insgesamt bezahlt, fällt die besagte Stadt mit allen Einnahmen und Erträgen uns und dem Reich frei und uneingeschränkt zu. Was aber der besagte Walram während der Dauer der Pfandschaft an besagten Einnahmen erhält, vermindert die genannte [Pfand-] Summe nicht. Wir wollen auch, dass die bewährten Gewohnheiten und die Rechte, die gegenüber den Bürgern von Duisburg bis jetzt vom Reich beachtet worden sind, gegenüber uns und diesen ohne irgendeine Minderung beachtet werden. Damit aber die besagte Übereinkunft die Kraft der Festigkeit ohne Betrug hat, haben wir veranlasst, das vorliegende Schriftstück aufzuschreiben und durch die Befestigung unseres Siegels zu bekräftigen.

Wir, der Kölner Erzbischof Konrad, die Grafen D[ietrich] [VI.] von Kleve und Otto [II.] von Geldern, waren bei dem besagten Vertrag zugegen und bezeugen das, was voranstehend geschrieben ist, im vorliegenden Schriftstück, indem wir an die Urkunde unseres Herrn Wilhelm, des berühmten römischen Königs, einmütig unsere Siegel hängen.

Gegeben im Lager vor (Kaisers-) Werth, an den 3. Kalenden des Mai [29.4.], Indiktion fünf, im Jahr des Herrn zwölfhundert 48, im ersten Jahr unseres Königtums. [Buhlmann]

Lateinische Abschrift des 14. Jahrhunderts; Pergament. - MGH DW 29.