Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1202 September 5, Trier:

Kaiserswerther Kathedralabgabe in Rheinbrohl

Mit der nachstehenden Urkunde sind erstmals Beziehungen zwischen Kaiserswerth und Rheinbrohl bezeugt. Ob diese bis in die Zeit des Kaiserswerther Klostergründers Suitbert (†713) zurückreichen oder wann diese einsetzten, ist höchst unklar. Erzbischof Johann I. von Trier (1190-1212) ist es nun, der in der Urkunde die auch von der Kaiserswerther Kanonikergemeinschaft aufzubringende Kathedralabgabe (cathedraticum) auf "drei Mark Kölner Münze" festsetzt. In Rheinbrohl besaß das Stift u.a. Pfarr- und Zehntrechte, die Rheinbrohler Kirche soll im Jahr 1198 durch Anhänger König Philipps von Schwaben (1198-1208) zerstört worden sein.

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. J[ohann], durch die Gnade Gottes Erzbischof von Trier, allen Christgläubigen, sowohl den gegenwärtigen als auch den zukünftigen, auf ewig. Wir beachten fromme vernünftige Bitten, damit wir durch die kraftvolle Autorität des Schriftlichen das, was wir zum Nutzen und Vorteil der Kirchen mit wachsamer Fürsorge behandeln, der Kenntnis der Späteren zuführen können, damit dies nicht im Verlauf der Zeit durch das vergessende Gedächtnis der Menschen oder durch die Beeinträchtigung schlechter Leute der Vergessenheit anheimfällt oder ungültig gemacht wird. Daher machen wir allen Christgläubigen, den gegenwärtigen und den zukünftigen, bekannt, dass wir beachtet haben die ehrliche Demut im Herrn der Brüder der Kirche des seligen Suitbert auf der Insel und die vielen Beschwernisse, die sie hinsichtlich der Kathedralabgabe der Kirche in (Rhein-) Brohl durch unsere Vorgänger und einst durch uns ertragen haben. Wir wollen für unser [Seelen-] Heil und deren Vorteil in der Zukunft sorgen und bestimmen hinsichtlich deren frommen Bitte nach Rat und Wunsch der Archidiakone der Trierer Kirche, dass die besagte Kirche in (Rhein-) Brohl nun - wenn sie uns oder unserem Nachfolger als Trierer Erzbischof die Kathedralabgabe schuldet - für die Kathedralabgabe drei Mark Kölner Münze zahlt: einen Teil sollen die besagten Brüder zahlen, die restlichen zwei Teile lasten auf deren Propst und dem Pfarrer dieser Kirche gemeinschaftlich. Und so sind die schon genannten Brüder von der Insel [des seligen Suitbert] von der ganzen Beschwernis oder Abgabe befreit. Damit aber diese Festsetzung unserer Einrichtung und Bewilligung von uns und unseren Nachfolgern, den Erzbischöfen, sowie von unseren Boten, die in der Zeit die Kathedralabgabe einfordern, in Zukunft fest beachtet wird, haben wir befohlen, das vorliegende Schriftstück aufzuschreiben und mit unserem Siegel zu befestigen, und unter Androhung der ewigen Exkommunikation durch die seligen Apostel Petrus und Paulus und durch unsere Autorität bestimmt, dass ganz und gar keine Person, ob niedrig oder hochgestellt, es wage, gegen das Beschlossene anzugehen oder den besagten Brüdern oder deren Sachwaltern irgendeinen Schaden zuzufügen. Die Zeugen dieser Sache sind: Dompropst Konrad, Domdekan Wilhelm, Erzdiakone von Trier; Dietrich, Albert, Otvin, Propst Ingebrand von Münstermaifeld; Kantor Johann von Trier, Dekan Heinrich von Münstermaifeld, Dekan Albert von Karden; Graf Gottfried von Spanheim, Eberhard von Stein, Friedrich von Calre, Winand von Sigenheim; Ministeriale: Dietrich von Saarburg, Udo von Esch, Friedrich von Merle, Heinrich Lenherre, Hermann von Neumagen, Jakob von Dune und viele andere mehr.

Geschehen ist dies im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1202 an den Nonen des September [5.9.]. Gegeben zu Trier im [erzbischöflichen] Palast. (SP.) [Buhlmann]

Besiegelte lateinische Originalurkunde; Pergament. - UB Kw 23; MrhReg II 927; RET, Ergänzungen, S.337.