Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1219 August 7, Gelnhausen:

Diplom König Friedrichs II. - Kaiserswerther Zwölf-Männer-Gremium

In einer Urkunde vom 7. August 1219 bestätigte König Friedrich II. (1212-1250) den Kaiserswerther Bürgern die Erlaubnis, ein Zwölf-Männer-Gremium wählen zu dürfen, das Besitz- und Geldgeschäfte rechtskräftig bezeugen kann. Friedrich wendet sich in dem Diplom "an alle seine Getreuen aus Kaiserswerth", unterscheidet also nicht mehr zwischen Königs- und Stiftsleuten. Der Hofverband des Stifts geht langsam in der Bürgergemeinde auf.

F(riedrich), von Gottes Gnaden römischer König und allzeit Mehrer des Reiches sowie König von Sizilien, allen seinen getreuen (Kaisers-) Werther Bürgern, den gegenwärtigen und den zukünftigen, seine Gnade und alles Gute. Indem wir durch das Gedenken an unseren seligen Vater Heinrich [VI.] seinen Spuren folgen, wollen wir und erlauben Euch, dass Ihr aus Eurer Gemeinschaft zwölf erfahrene Männer wählt, damit alles, was Verkauf oder Kauf irgendwelcher Besitzungen, Darlehensgeschäfte oder andere Dinge betrifft, vor den zwölf oder vor zwei von diesen durchgeführt wird und durch die Zeugenschaft der Besagten sicher und unveränderlich bestehen bleibt.

Gegeben zu Gelnhausen, an den 7. Iden des August [7.8.]; Indiktion 7. [Buhlmann]

Lateinische Abschrift des 15. Jahrhunderts; Pergament. - Ottenthal Nr.5; MGH DFII 537; RI FII Ergänzungen 163.