Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1220 [März - April]:

Pfründenstiftung des Kaiserswerther Propstes Philipp

Der Ausweitung der Kanonikerpfünden am Kaiserswerther Stift diente eine Schenkung des Kaiserswerther Propstes Philipp (von Diez, 1220). Danach kamen die Rheinbrohler Weinzehnten der Kanonikergemeinschaft unmittelbar zugute.

Allen Christgläubigen, die das vorliegende Schriftstück sehen werden, Philipp, durch die Gnade Gottes Propst der (Kaisers-) Werther Kirche, auf ewig.

Was zur Ehre Gottes und der Kirchen an Förderung geschieht, muss durch das Zeugnis der Buchstaben befestigt werden, damit es nicht im Verlauf der Zeiten aus dem Gedächtnis an die guten Dinge verschwindet oder durch Einrede der schlechten Dinge herabgesetzt wird. Wir machen daher eurer Gesamtheit bekannt, dass wir durch die Eingebung göttlicher Gnade die Dürftigkeit der Pfründen der Brüder der (Kaisers-) Werther Kirche betrachten und barmherzig in Hinblick auf Gott auf deren Verbesserung zielen. Wegen des Heils unserer Seele haben wir die Kirche in (Rhein-) Brohl, die uns gehört, auf ewig der (Kaisers-) Werther Kirche zugeordnet zur Vermehrung der Pfründen der dort Gott dienenden Brüder, und zwar unter der Bedingung, dass, wer auch immer Dekan dieser Kirche ist, von seinem Konvent auf diese [Rheinbrohler Kirche] präsentiert und durch den Archidiakon eingekleidet wird. Von daher steht ihm [dem Dekan] ein Fuder Wein zu; davon und von den anderen Einkünften des Dekanats behält er selbst das nach seinem durch Erzbischof und Archidiakon bewilligten Recht. Weil Propst und Konvent zugleich gemäß der bis jetzt beachteten Gewohnheit von dieser Leistung nicht ausgeschlossen sind, kommt aber der ganze übrige Ertrag, den einst der Pfarrer in (Rhein-) Brohl zu empfangen gewohnt war, außer dem Fuder Wein dem gesamten Bedarf der Brüder gänzlich zugute. Der (Kaisers-) Werther Konvent aber wird unser solcherart gestiftetes Jahrgedächtnis fromm jedes Jahr feiern und an diesem Tag von diesem Wein einen Eimer zur Tröstung den Brüdern reichen.

Zum sicheren Zeugnis dieser Sache in Zukunft haben wir das vorliegende, daher aufgeschriebene Schriftstück durch die Befestigung unseres Siegels gesichert. Geschehen im Jahr der Fleischwerdung des Herrn tausendzweihundertzwanzig. [Buhlmann]

Lateinische Abschrift im frühneuzeitlichen Rheinbrohler Kopiar. - UB Kw 28.

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