Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

[1205] Januar 12, Aachen:

Privileg König Philipps von Schwaben für Erzbischof Adolf I. von Köln

Propst Dietrich von Kaiserswerth war (wohl) Anfang des Jahres 1205 in Aachen anwesend, als König Philipp von Schwaben (1198-1208) am 6. Januar (Epiphanias) dort zum König (nach-) gekrönt wurde. Gegen Ende des Jahres 1204 hatte im deutschen Thronstreit der Kölner Erzbischof die Fronten gewechselt und war auf die Seite Philipps getreten. Letzterer konnte sich in der Folgezeit am Niederrhein gegen König Otto IV. (1198-1215/18) durchsetzen und bestätigte nach der Aachener Krönung Erzbischof Adolf I. das Herzogtum Engern und Westfalen, die Reichshöfe Andernach und Eckenhagen sowie Münzstätten, Zölle und Märkte; außerdem trat Philipp den Königshof in Brakel und die Kirche in Kerpen an das Kölner Erzbistum ab.

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Philipp II., begünstigt durch göttliche Gnade König der Römer und allzeit Augustus. Die Höhe unserer königlichen Majestät ist gewohnt, die treu ergebenen Dienste ihrer Getreuen mit hochschätzendem Geist zu berück-sichtigen und diesen für die Verdienste würdige Wohltaten ihrer Freigebigkeit großzügig zukommen zu lassen. Daher machen wir allen Getreuen unseres Königtums, den gegenwärtigen und den zukünftigen, bekannt, dass wir der aufrichtigen Bitte unseres geliebten Fürsten Adolf, des Kölner Erzbischofs, der sie [die Bitte] der Förderung unserer Majestät lebhaft offenbarte, Aufmerksamkeit schenken und als würdigen Lohn seiner Treue ihm und der Kölner Kirche zugestehen und versichern das Herzogtum Engern und Westfalen und alle Besitzungen und Rechte mit den dazugehörigen Vasallen und Dienstleuten und allem Zubehör, wobei wir ihm und der Kölner Kirche, soweit wir können, dies sorgfältig bewahren werden. Darüber hinaus gestehen wir demselben Erzbischof und der Kölner Kirche zu, was wir an Rechten haben in Andernach und Eckenhagen, wie dies von unserem heitersten Vater Friedrich [I.], dem vergöttlichten Augustus, einst dem Erzbischof Rainald nach dem Sieg über die Römer [bei Tusculum 1167] zugestanden worden war. Außerdem erneuern wir und gestehen zu demselben Kölner Erzbischof die Münzen, Zölle und Märkte, wie dies unser teuerster Bruder, der Kaiser der Römer Heinrich [VI.] göttlichen Angedenkens dem Kölner Erzbischof Philipp durch sein Privileg versichert hat. Zu weiteren Veranschaulichung unserer Zuneigung gestehen wir mit großzügiger Freigebigkeit zu und versichern dem oft genannten Erzbischof unseren Hof in Brakel und unsere Kirche in Kerpen außer der Grundherrschaft und dem Hof dieses Ortes, den wir insbesondere in unseren Händen zurückbehalten. Wir bestimmen daher und genehmigen durch kaiserliche Verordnung, dass überhaupt keine Person, niedrig oder hoch, weltlich oder kirchlich, es wagt, unseren genannten Getreuen Adolf, den Kölner Erzbischof, und die Kölner Kirche hinsichtlich dieser Bewilligung unserer Majestät zu belästigen oder auf irgendeine Weise zu beeinträchtigen. Wer dies versucht zu tun, sei ausgeschlossen von unserer Gnade und zahle einhundert Pfund Gold als Strafe, die Hälfte an unsere Kammer und den Rest an den das Unrecht Erleidenden. Die Zeugen dieser Sache sind: Bischof Diethelm von Konstanz, Bischof Konrad von Speyer, Bischof Heinrich von Würzburg, Elekt Heinrich von Straßburg, Propst Gerhard von Xanten, Propst Dietrich von (Kaisers-) Werth, Herzog Ludwig von Bayern, Herzog Heinrich von Löwen, Herzog Bernhard von Sachsen, Herzog Simon von Lothringen, der rheinische Pfalzgraf Heinrich, Graf Otto von Geldern, Graf Wilhelm von Jülich, Graf Lothar von Hochstaden, Burggraf Gebhard von Magdeburg, Marschall Heinrich von Kalden und viele andere mehr.

Zeichen des Herrn Philipp II., des unüberwindlichsten Königs der Römer.

Ich, Konrad, Elekt von Regensburg, Kanzler des königlichen Hofes, habe dies rekognisziert. Verhandelt wurde dies im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1204 [1205], Indiktion 8 (M.), während der Herr Philipp II., der ruhmreiche König der Römer, in seinem sechsten Jahr regierte. Gegeben durch die Hand Siegfrieds, des Protonotars des königlichen Hofes, in der Stadt Aachen an den 2. Iden des Januar [12.1.]. (SP.D.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde; das Siegel fehlt. Die Zählung des Herrschers als Philipp II. erklärt sich wohl aus der Bezugnahme auf den römischen Kaiser Philippus (I.) Arabs (244-249). Der Unterschied zwischen damaliger und heutiger Zählung der Inkarnationsjahre ist den verschiedenen Jahreswechseln geschuldet. - .