Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1222:

Urkunde Erzbischofs Engelbert I. von Köln - Befreiung des Gutes Brugele von Steuer und Dienst

Zum Seelenheil und Jahrgedächtnis seines Bruders Graf Adolf III. von Berg (1189-1218), der im Jahr 1215 Kaiserswerth belagerte und für den staufischen König gewann, befreite der Kölner Erzbischof Engelbert I. der Heilige (1216-1225), auch Graf von Berg, das in der Grafschaft gelegene und unter bergischer Vogtei stehende Gut (Haus) Bürgel (?, Brugele) der Kaiserswerther Kanonikergemeinschaft "von aller Steuer und allem Dienst".

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Engelbert, durch die Gnade Gottes Erzbischof der heiligen Kölner Kirche, allen, zu denen das vorliegende Schriftstück gelangt, auf ewig. Es sei sowohl den Zukünftigen als auch den Gegenwärtigen bekannt, dass wir wollen, dass ein Gut, das Bürgel genannt wird, von aller Steuer und allem Dienst, die von diesem Gut wegen der Vogtei und der Grafschaft erhoben werden, frei sein soll. Und weil es in unserer Verfügung steht, dies zu machen, gestehen wir zu, dass dieses Gut der Kirche des heiligen Suitbert in (Kaisers-) Werth solcherart ist, dass von den Einkünften dieses Gutes ein Jahrgedächtnis für unseren Bruder Graf Adolf [III.] frommen Angedenkens in jedem Jahr in der besagten Kirche festlich gefeiert wird und dass die Brüder, wenn sie das schon genannte Jahrgedächtnis feiern, davon irgendeine Tröstung empfangen. Damit daher niemand von den uns Nachfolgenden, der in Zukunft Vogtei und Grafschaft erbt, es wagt, unsere freie und freiwillige Vergünstigung hinsichtlich des besagten Gutes zu verletzen, haben wir das vorliegende Schriftstück über die schon geschehene Bewilligung durch die Befestigung unseres Siegels versichert und verdammen durch ewiges Anathem die, die versuchen, das von uns fromm Durchgeführte zu zerbrechen. [Verhandelt] vor den geeigneten Zeugen: Arnold von Heltorf, Eberhard von Benrath, Johannes von Leuchtenberg und Druslivo.

Geschehen ist dies im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1222. (SP.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde mit anhängendem Siegel des Erzbischofs. Eine Kopie der Urkunde trägt die Aufschrift: "Vom Küchenamt". - UB Kw 32; REK III 371.