Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1210 Mai 2, Lodi:

Diplom Kaiser Ottos IV. - Schutz für die Prämonstratenserabtei Rommersdorf

Nach der Anerkennung seiner Herrschaft in Deutschland brach König Otto IV. (1198-1215/18) zu seinem Italienzug auf und wurde von Papst Innozenz III. (1198-1216) am 4. Oktober 1209 in Rom zum Kaiser gekrönt. Alsbald schwenkte er aber, was seine Politik in Italien und gegenüber dem Papst anbetraf, in staufische Fahrwasser. Auf Grund seines Feldzuges nach Unteritalien, ins vom Staufer Friedrich (II.) (1198-1250) regierte Königreich Sizilien, sollte er aber am 18. November 1210 vom Papst gebannt werden. Am 2. Mai desselben Jahres nahm Otto in Lodi die Prämonstratenserabtei Rommersdorf (bei Neuwied) in seinen Schutz und befreite sie vom Zoll entlang Rhein und Mosel, insbesondere in Kaiserswerth.

(C.) Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Otto IV., durch die Gnade Gottes Kaiser der Römer und allzeit Augustus. Wenn wir durch frommen Eifer und wirksame Sorgfalt den ruhigen Nutzen und den Gewinn der Kirchen Gottes fördern, glauben wir, dass jener, durch den Gutes belohnt wird, uns in der ewigen Ruhe [des Jenseits] die weltlichen Dinge mit vielfachem Ertrag vergelten wird. Daher glauben wir auch und hoffen, dass er selbst [Gott] in unserer Regierungszeit das römische Reich unter der Ruhe seines Friedens ordnet und einrichtet. Wir erwarten auch von seiner unaussprechlichen Barmherzigkeit, dass er selbst uns, die wir eingesetzt sind auf dem Gipfel des Reiches und an der höchsten Spitze der Dinge, aus seiner überfließenden Gnade heraus zugesteht, durch weltliche Tugenden ins Jenseits zu gelangen, damit wir die ewigen [Tugenden] mit seiner Hilfe erlangen. Daher gilt, dass wir die Kirche Rommersdorf wegen des vielfältigen Gottesdiensts, der dort - wie wir wissen - blüht, und wegen der Liebe zum und dem drängenden Bitten vom ehrwürdigen Abt Reiner dieser Kirche zusammen mit den jetzt und in Zukunft Gott dienenden Personen und mit ihren Besitzungen und Höfen - nämlich in Heimbach, (Mönchen-) Gladbach, Wissin oberhalb der Mosel, Vallendar und Hongin - und mit allen Gütern, die sie jetzt besitzen oder in Zukunft erlangen können, unter unseren kaiserlichen Schutz stellen, damit sie, geschützt durch unsere Verteidigung und befreit vom Lärm und Drängen der feindlichen Welt, für uns zu Gott beten können. Wir gestehen auch der schon genannten Kirche zur besseren Unterstützung der dort Gott dienenden Personen zu, dass alle ihre Güter, die über den Flusslauf des Rheins oder Mains auf- und abwärts geführt werden, an den Orten, wo uns und dem Reich üblicherweise Zoll zu zahlen ist, und besonders bei (Kaisers-) Werth frei sind von aller Zahlung, so dass die Leute, die die Güter der schon genannten Kirche befördern, keine anderen [Güter] mitnehmen, damit unter dem Anschein von Gütern der besagten Kirche keine darunter befindlichen anderen Güter befördert werden. Damit aber diese unsere Bewilligung ewige Stärke erlangt, haben wir befohlen, dieses vorliegende Schriftstück von daher aufzu-schreiben und durch unser Siegel zu befestigen. Die Zeugen dieser Sache sind: Patriarch Wolfger von Aquileja, Erzbischof Lothar von Pisa, Bischof Philipp von Ratzeburg, Graf Friedrich von Leiningen, Graf Georg von Wied, Siegfried von Runkel, Rudolf von Kieslau, Kuno von Münzenberg, Konrad von Schippe und viele andere mehr.

Zeichen des Herrn Ottos IV., des unbesiegbarsten Kaisers der Römer. (M.)

Ich, Konrad, Bischof von Speyer, Kanzler des kaiserlichen Hofes, habe statt des Herrn Erzbischof Dietrich von Köln, des Erzkanzlers von ganz Italien, dies geprüft.

Verhandelt wurde dies im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1210, während der ruhmreiche Herr Otto als Kaiser der Römer regierte, im ersten Jahr von seinem Kaisertum. Gegeben in Lodi an den 6. Nonen des Mai [2.5.], Indiktion 7. (SP.) [Buhlmann]

Besiegelte Originalurkunde; in Latein; Pergament. - Jaffé, Diplomata quadraginta, Nr.38; UB Nassau I 320; RI OIV 395.