Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

[1221] Mai 6, Mainz:

Diplom König Heinrichs (VII.) - Befreiung des Xantener Viktorstifts vom Kaiserswerther Zoll

Auch König Heinrich (VII., 1220-1235) privilegierte das Xantener Viktorstift, indem er die Verfügung seines Vaters, Kaiser Friedrichs II. (1212-1250), hinsichtlich der Befreiung vom Zoll in Kaiserswerth wiederholte und sich in der diesbezüglichen Urkunde an "seine getreuen Zöllner in (Kaisers-) Werth" wandte.

Heinrich, durch die Gnade Gottes König der Römer und allzeit Mehrer des Reiches, seinen getreuen Zöllnern in (Kaisers-) Werth zur Zeit seine Gnade und alles Gute. Weil die von unserem Vater zugestandenen Rechte und Freiheiten der Kirchen Gottes durch uns zu erweitern sind, haben wir veranlasst, dass allen, sowohl den Gegenwärtigen als auch den Zukünftigen, bekannt sei, dass wir der aus der königlichen Freigebigkeit unseres Vaters heraus vollzogenen Befreiung der Xantener Kirche von aller Last des Zolls sowohl für Wein als auch für andere dieser Kirche gehörende Güter durch unseren reinen und guten Willen unsere Zustimmung erteilen und sie für wünschenswert halten. Wir bestimmen von daher und weisen allen unseren Zöllnern, die zur Zeit da sind, fest an, dass sie die besagte Gewährung der Freiheit unseres Vaters auf keine Weise brechen und zulassen, die [Schiffe der] besagte[n] Xantener Kirche ohne allen Dienst und ohne die Last des Zolls frei vorbeifahren zu lassen, und dass sie diese [Kirche] keinesfalls beschweren oder zulassen, dass sie von irgendjemanden beschwert wird. Gegeben in Mainz an den 2. Nonen des Mai [6.5.]. (SP.). [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde, anhängend das stark beschädigte Königssiegel. - UB Xanten 82; RI H(VII) 3857.