Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1213 Februar [2], Kaiserswerth:

Diplom Kaiser Ottos IV. - Privileg für die Duisburger Bürger

Anlässlich seines Aufenthalts in Kaiserswerth bestimmte Kaiser Otto IV. die Duisburger Bürger zur Zahlung der althergebrachten Steuer und verfügte, dass bei Rechtsfällen zwischen Duisburger Bürgern nur das Duisburger Gericht zuständig sei.

Otto IV., durch die Gnade Gottes Kaiser der Römer und allzeit Augustus, allen, die das vorliegende Schriftstück sehen, seine Gnade und alles Gute. Euch sei bekannt, dass wir der Ehre und der Freiheit unserer geliebten getreuen Bürger von Duisburg wegen ihrer großen Treue und der gegenüber uns gezeigten dankenswerten Dienstbarkeit Aufmerksamkeit schenken und befehlen und festsetzen durch die Vollmacht unserer kaiserlichen Majestät, dass jeder gleichwelchen Gewerbes, der Güter oder Lehen oder sonstigen Besitz innehat, der entweder durch Kauf oder nach Erbrecht in unserer Stadt Duisburg an ihn gelangt ist, die allgemeine Steuer, die unsere Anweisung beachtet, hinsichtlich der Güter, die er innerhalb und außerhalb der besagten Stadt innehat, gemäß alter Gewohnheit und dem Bürgerrecht entrichtet. Damit daher niemand versucht, dies, was wir sowohl durch eigene Beweggründe als auch durch den Rat unserer geliebten Getreuen beschlossen haben, herabzusetzen, haben wir befohlen, das vorliegende Schriftstück durch unsere Bulle zu befestigen. Wir wollen außerdem und setzen fest, dass kein Bürger in Duisburg seinen Mitbürger, der um Recht ersucht, nach Xanten oder anderswo vor ein Gericht zieht. Wer dies tut, möge wissen, dass er sich schwer die Ungnade unserer Majestät zuziehen wird. Gegeben in unserer Burg (Kaisers-) Werth im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1213, im vierten [Jahr] des Kaisertums, an den sechsten Nonen des Februar [2.2.], Indiktion eins. (SP.D.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde; das Siegel ist abgefallen. Die 6. Nonen der Datierung beziehen sich vielleicht auf unrichtige Februarnonen am 7. Februar. - UB Du I 25; RI OIV 494.