Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1220:

Verbrüderungsurkunde des Kaiserswerther Stifts

Auch als Reaktion auf die sich schwieriger gestaltenden Beziehungen zwischen Stadt, Pfalz und Stift verbrüderten sich im Jahre 1220 die Kirchen von Aachen, Maastricht und Kaiserswerth miteinander und sicherten sich Gastrecht und Unterstützung zu. Eine Pfründe (Präbende) sicherte dabei den Unterhalt eines Kanonikers und bezeichnet das mit Grundbesitz oder Einkünften ausgestattete Kirchenamt.

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Allen Getreuen Christi, die dieses Schriftstück lesen, Heil für immer. Das, was zu Ehren Gottes und zur Förderung der Kirchen geschieht, ist es wert, in der schriftlichen Erinnerung festgehalten zu werden, damit es nicht beim Vorwärtsschreiten der Zeiten in Gefahr kommt, auf irgendeine Weise vergessen zu werden. Das, was wir wünschen, dass es zur Kenntnis sowohl der gegenwärtigen als auch der zukünftigen Getreuen Christi gelange, ist daher, dass wegen der wechselseitigen Freundschaft und der so reinen Fürsorge zwischen den Kirchen von Aachen, Maastricht und (Kaisers-) Werth eine Bruderschaft gebildet wurde und jene Kirchen so abwechselnd die Mitbrüder und Kanoniker bei sich aufnehmen, d.h.: Wenn irgendein Kanoniker zu einer anderen Kirche kommen möchte, so wie es ihm gefällt, dann möge er, um drei Tage zu verweilen, die Pfründe der Kanoniker dieser Kirche für jene Tage beziehen; und wenn es geschieht, dass ein Kanoniker stirbt und dessen Tod den anderen Kirchen bekannt gemacht wird, so sollen die Kanoniker Totenmessen und das Jahrgedächtnis für diesen feierlich und andächtig gleichzeitig durchführen; falls der Bote von dem Kämmerer der Kirche aufgenommen wurde, soll dieser ihm eine Kanonikerpfründe für einen Tag gewähren. Wenn ebenso ein anderer Kanoniker zu einer der genannten Kirchen kommt, wie es ihm gefällt, so soll er im Chorkleid die Kirche betreten und im Chor stehen.

Zum sicheren Nachweis dieser Sache in Zukunft wird das vorliegende Schriftstück durch die Siegel der erwähnten Kirchen bekräftigt. Getan im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1220. (SP(Servatiusstift).) (SP(Aachener Marienstift).) (SP(Suitbertusstift).) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde, besiegelt; Pergament. - UB Kw 31.