Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1220 April 17, Frankfurt am Main:

Diplom König Friedrichs II. - Kaiserswerther Marktmeister

Zu den städtischen Einrichtungen gehörte neben dem Zwölf-Männer-Gremium auch der in der nachstehenden Urkunde Friedrichs II. (1212-1250) genannte Marktmeister. Der Marktmeister war für die Marktaufsicht zuständig und wurde von den Bürgern gewählt und vom Propst eingesetzt. Sein Amt soll auf Friedrich I. Barbarossa (1152-1190) zurückgehen.

Friedrich, durch göttliche Gnade römischer König, allzeit Mehrer des Reiches und König von Sizilien, allen, die das vorliegende Schriftstück lesen, seine Gunst und alles Gute. Wir zeigen Euch an, dass wir auf die Treue und Aufopferung achten, die alle unsere getreuen Bürger von (Kaisers-) Werth für uns und unsere kaiserlichen und königlichen römischen Vorgänger immer gehabt haben. Wir geben [daher] jenen unsere Gunst und bestätigen alle Rechte und Freiheiten, die schon die besagten Vorgänger - unser Großvater, der römische Kaiser Friedrich [I.], unser Vater Heinrich [VI.] und unser Onkel Philipp - diesen Bürgern gewährt haben und die die Bürger in jenen Zeiten gehabt haben, speziell, dass jene Bürger immer unter sich und ohne irgendeinen Widerspruch die freie Möglichkeit haben, einen Marktmeister zu wählen, der vom Propst des Ortes gemäß altem Brauch bekleidet und bestätigt werden muss. Wir befehlen deshalb und verordnen, dass keiner es wagt, die genannten Bürger gegen diese Urkunde zu behindern oder zu belästigen. Wer das [dennoch] tut, der möge kraftlos werden, wenn er sich unseren Unwillen und Zorn schwer zuzieht.

Gegeben zu Frankfurt, im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1220, an den 15. Kalenden des Mai [17.4.], Indiktion 8. [Buhlmann]

Lateinische Abschrift des 15. Jahrhunderts; Pergament. - Ottenthal Nr.6; MGH DFII 608; RI FII Ergänzungen 174.