Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1207 April 30, Köln

Diplom König Philipps von Schwaben - Privileg für die Stadt Köln

Im Verlauf des deutschen Thronstreits baute der Stauferkönig Philipp (1198-1208) weiter seine Machtstellung gegenüber seinem welfischen Widersacher Otto IV. aus. Seit dem Jahr 1205 verfügte Philipp über die Burg Kaiserswerth. Auch die Stadt Köln hatte sich dem Staufer angeschlossen, als Philipp Ende April 1207 ihr die Privilegien einschließlich der Befreiung vom Kaiserswerther Zoll bestätigte.

(C.) Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Philipp II., begünstigt durch göttliche Gnade König der Römer und allzeit Augustus. Die kaiserliche Hoheit, die im höchsten Abbild der Dinge begründet ist, ist durch die vorausschauende Klugheit ihrer Umsicht gewohnt, die Wünsche ihren Getreuen anzuhören, damit daraus für diese gleichsam Nutzen und Ehre entstehen; so nämlich werden von den Guten die Besseren und von den Getreuen die Gewissenhafteren unterstützt, und jeder von diesen, der reine Treue und Liebe gegenüber der königlichen Majestät [so] eifriger zeigt, wird gefördert. Wir wollen, dass zur Kenntnis aller im gegenwärtigen Zeitalter und [zur Kenntnis] der Menschen im nachfolgenden Zeitalter der Zukunft gelange, dass wir uns zuneigten der Gesamtheit der Kölner Bürger, die mit frommer Gesinnung und solcher Frömmigkeit uns gemäß der Ehre des Reiches empfangen hat und die sich in ewigem Gehorsam gegenüber uns zeigte und verpflichtete, damit wir ihnen wahrhaft zeigen die innerste Zuneigung, mit der wir diese Stadt umarmen, in Nachahmung sowohl des Vaters [Friedrich I.] als auch unseres Bruders [Heinrich VI.] berühmter Erinnerung, der Kaiser und Augusti, die diese Stadt immer in großer Ehre hielten, wie wir aus den glaubwürdigen [Schriftstücken] ihrer Privilegien erfahren haben. Indem wir so auch entschieden, dass wir diese Stadt beschützen und immer mit Ehren und Wohltaten versorgen, haben wir diesen [Bürgern] von unserer königlichen Freigebigkeit zugestanden und versichert, dass sie in Boppard keinen Zoll zahlen, außer dem, den sie von alters her gewohnt sind, dort zu zahlen, dass sie in (Kaisers-) Werth aber von jeglichem Zoll und von jeder Besteuerung völlig frei und befreit sind. Wenn aber irgendjemand von den Bürgern von Köln von unseren Zöllnern beschuldigt wird, dass dieser Kaufmann fremde Waren mit sich führt, für die Zoll gezahlt werden muss, so reinige er sich durch Eid, indem er seine eigene Hand hoch hält, ohne weiteren Zwang und jegliche Beschwernis davon, und, nachdem dies geschehen ist, wird er ohne Anfeindung frei und unbehelligt weiterziehen. Alle Zölle, die ungerecht oder neu eingerichtet sind, und alle ungebührenden Besteuerungen überall in unserem Reich schaffen wir für diese [Bürger] ab und lösen sie auf und verhindern sie auf jede Weise mit königlicher Autorität. Ebenso gestehen wir diesen [Bürgern] zu und gewähren, dass sie die freie Verfügung haben, an ihren Mauern Befestigungen wo auch immer auf ihrem Eigentum aufzuführen. Hinsichtlich der Kölner Münze aber bestimmen wir und setzen fest, dass das unverletzlich als gültig erachtet wird, was im Privileg enthalten ist, das wir über diese Sache unserem Getreuen, dem Kölner Erzbischof Adolf [I.] zugestanden haben zu der Zeit, als zwischen uns und ihm eine Einigung und eine Abmachung zustande kam. Wir setzen fest und befehlen mit königlicher Autorität, dass es keiner Person, hoch oder niedrig, kirchlich oder weltlich, gestattet sei, dieses vorliegende Schriftstück unserer Versicherung zu brechen oder dagegen durch irgendein Wagnis der Verwegenheit anzugehen. Damit hingegen dies diesen [Bürgern] in Zukunft fest und unveränderlich bestehen bleibt, haben wir befohlen, von daher dieses Schriftstück aufzuschreiben und durch das Zeichen [Siegel] königlicher Majestät zu bekräftigen. Die Zeugen aber dieser Sache sind: Bischof Konrad von Speyer, Bischof Konrad von Halberstadt, Herzog Heinrich von Brabant, Herzog Heinrich von Limburg, Graf Wilhelm von Jülich, Graf Lothar von Hochstaden, Graf Adolf von Berg, Heinrich von Wassenberg, Graf Heinrich von Kessel, Graf Albert von Eberstein, Graf Otto von Geldern, Graf Hermann von Ravensberg, Vogt Hermann von Köln, Konrad der Junge von Boppard, Burggraf Arnold von Hammerstein, dessen Bruder Johannes, Gerhard von Sinzig und viele andere mehr.

Zeichen des Herrn Philipp II., des unbesiegbarsten Königs der Römer. Verhandelt wurde dies aber in Köln im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1207, während der Herr Philipp II., der ruhmreiche König der Römer, regierte im 10. Jahr von seinem Königtum.

Gegeben [wurde dies] in Köln durch die Hand des Herrn Siegfried, Protonotar des königlichen Hofes, am Vortag der Kalenden des Mai [30.4.]; Indiktion 10. (SP.) [Buhlmann]

Besiegeltes Originaldiplom; in Latein; Pergament. - NrhUB II 17; Ennenu.a., Quellen Köln, Bd.2, Nr.24; RI Ph 144; REK III 28.