Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1224:

Urkunde Erzbischofs Engelbert I. von Köln - Ministerialenrecht für Daniel und Amilius

Der Kölner Erzbischof und Graf von Berg Engelbert I. (1216-1225) unterstellte im Jahr 1224 die Brüder Daniel und Amilius dem bergischen Ministerialenrecht, dem Recht der Dienstleute in der Grafschaft Berg, wie es schon sein Bruder Graf Adolf III. von Berg getan hatte (vor 1218).

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Engelbert, durch die Gnade Gottes Erzbischof der heiligen Kölner Kirche, allen Christgläubigen auf ewig. Weil ja nichts vor Gott feierlich getan werden kann, was Rechtsverdrehung Vorschub leistet oder durch Vergessenheit zerstört wird, ist das Heilmittel der Schrift notwendig, wodurch beide Verderbnisse zum Vorschein kommen. Daher wollen wir zur Kenntnis sowohl der gegenwärtigen als auch der zukünftigen Menschen bringen, dass wir Daniel und seinen Bruder Amilius, die gemäß ihrer Geburt nach Ministerialenrecht unter die Botmäßigkeit der Herrschaft Berg gehören, soweit wir dieses Recht, das ihnen von unserem Bruder, dem Grafen Adolf [III.] seligen Angedenkens zugesprochen wurde, anerkennt haben, die volle ministerialische Gerichtsbarkeit zugestanden haben, indem wir unsere Erlaubnis der Anerkennung durch unsere Autorität auf ewig befestigen. Damit aber diese unsere Erlaubnis in Zukunft im ganzen Zeitalter gültig und fest bestehen bleibt und damit niemals den besagten Männern, den Brüdern D[aniel] und A[milius], über die Bedingungen ihres Rechts Streit entstehen kann und damit wir auch der Schamlosigkeit des menschlichen Gedächtnisses und dem Übel der Übelwollenden entgegentreten, gefällt es, die so vernünftig vollzogene Rechtssache im vorliegenden Schriftstück, das die Sache mit unveränderlicher Wahrheit wiedergibt, niederzuschreiben und durch das Zeugnis unseres Siegels zu befestigen, so wie jeder Widersacher dieser unserer Bewilligung und Versicherung gebannt und durch Ächtung als Kain geschmäht wird.

Geschehen ist dies im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1224 im sechsten Jahr unseres Pontifikats. Die Zeugen dieser Sache sind: der Kölner Vogt Hermann und seine Söhne Gerhard und Arnold, Adolf von Stammheim, Gottschalk von Burg, Engelbert und sein Sohn Engelbert von Bensbure, Sibodo Puls und sein Bruder Reimbold; Adolf, Dietrich, Heinrich, Brüder von Bernsau; Otto und Peregrin von Deutz, Hermann und sein Bruder von Buddellenberg, Benedikt von Snittert, unser Truchsess Dietrich von Münchhausen, Truchsess Dietrich mit Beinamen Gryn, Eberhard von Benrath, Dietrich von Horst, die Brüder Hermann und Dietrich von Eller, Johannes von Leuchtenberg, Arnold von Heltorf und viele andere mehr. (SP.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde, anhängend das erzbischöfliche Siegel. Die Urkunde erscheint in der Überlieferung der Kaiserswerther Kanonikergemeinschaft, doch gibt es keine Hinweise darauf, inwiefern die im Schriftstück genannten bergischen Ministerialen - über die allgemeinen kirchlich-politischen Beziehungen und die geografische Nachbarschaft von Kaiserswerth und Grafschaft Berg hinaus - Verbindungen zum Kaiserswerther Stift besaßen. - UB Kw 34; REK III 433.