Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1215 Mai 2, Andernach:

Diplom König Friedrichs II. - Befreiung des Klosters Kamp vom Kaiserswerther Zoll

Der staufische König Friedrich II. (1212-1250) spricht in der nachstehenden Urkunde für die auf dem Rhein verschifften Güter der Abtei (Alten-) Kamp die Befreiung vom Zoll in Kaiserswerth aus. In den folgenden Jahren und Jahrzehnten wurden von den staufischen Königen Friedrich II., Heinrich (VII.) (1220-1235) und Konrad IV. (1237-1254) noch Zollbefreiungen u.a. für die Städte Köln und Neuss und die Abteien Heisterbach und Altenberg ausgegeben.

Friedrich, durch Gottes Gnade zweiter römischer König, allzeit Mehrer des Reiches und König von Sizilien. Wegen der uns angeborenen königlichen Freigebigkeit streben wir, für die Existenz der kirchlichen Einrichtungen zu sorgen. Wegen der besonderen Zuneigung, die wir für das uns treu ergebene und ehrwürdige Kloster Camp in uns tragen, wollen und befehlen wir, daß alle seine Waren, sowohl die Lebensmittel als auch anderes, das für den Ort und die dort Gott dienenden Brüder bestimmt ist, von der ganzen Einziehung des Zolls bei unserer Burg (Kaisers-) Werth für alle Zeit befreit und losgelöst seien. Wir befehlen den Burgleuten und jeden einzelnen unserer Boten, die in dieser Burg anwesend sind oder in Zukunft sein werden, daß sie diese Gunst unserer Bewilligung dem besagten Kloster immer ungeschmälert bewahren sollen. Damit aber dieser wertvolle Wille unseres Beschlusses gültig ist und unerschüttert bewahrt wird, gewähren wir die vorliegende Urkunde dem häufig genannten Kloster und bekräftigen sie mit dem Siegel unserer Majestät.

Gegeben zu Andernach, im Jahr des Herrn 1215, an den Nonen des Mai [2.5.]; Indiktion 3. [Buhlmann]

Urkundenabschrift; in Latein. - NrhUB II 48; MGH DFII 357; RI FII 796.