Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

[1202-1212]:

Kölner Schreinsurkunden

In den nachstehenden Schreinsurkunden der Kölner Niederpfarrei geht es um Gütergeschäfte eines Leonius von Kaiserswerth.

[Schreinskarten der Kölner Niederpfarrei:] 12, II, 32. Es sei bekannt, dass Leonius von (Kaisers-) Werth und sein Vertreter gekauft haben ein Haus und ein Grundstück, das gelegen ist bei St. Paul vor dem Eingang der Geistlichen, gegenüber [dem Besitz von] Heidenreich und dessen Ehefrau Aleidis und Gottschalk und dessen Ehefrau Sibylle und Dietrich und Willekin, außer den sechsten Teil, der einem gewissen Mädchen Elisabeth gehört, das die Jahre ihrer Volljährigkeit noch nicht erreicht hat, so dass es frei und ohne Widerspruch das besagte Haus innehaben wird. Dies ist befestigt durch das Zeug[nis] der Amtsträger.

12, II, 33. Ebenso sei bekannt, dass Heidenreich und seine Ehefrau Aleidis und Gottschalk, der Diener des Herrn Gernand, als Pfand hinterlegten einen Teil des gesamten Erbes, das irgendwo in dieser Pfarrei gelegen ist und von dem ihnen ein Teil zusteht, für 20 Mark, falls sie nicht veranlassen, dass die besagte Elisabeth auf den sechsten Teil des sie betreffenden Hauses und Grundstücks verzichtet, wenn sie die Jahre der Volljährigkeit erreicht.

12, II, 34. Außerdem sei bekannt, dass derselbe Leonius und sein Vertreter das besagte Erbe, soweit sie dies in ihrem Besitz haben, zurückgeben und geben dem Helperich und dem Zöllner Heinrich und dem Heidenreich [Rufus] von Nidderich unter der Bedingung, dass, wenn der besagte Leonius stirbt, die besagten drei [Männer] oder zwei, wenn der Dritte stirbt, für das Heil des L[eonius] hinsichtlich dieses Erbe was auch immer als rechtsgültig bestimmen und nicht zum eigenen Nutzen. Dies ist befest[igt] durch das Zeug[nis] der Amts[träger]. Wenn aber Leonius dieses Vorgenannte, während er lebt, ändern oder berichtigen will, so hat er dazu die freie Möglichkeit. [Buhlmann]

Schreinsurkunden der Kölner Niederpfarrei; in Latein. - Hoeniger, Kölner Schreinsurkunden II,1, S.180.